Website-Icon Teslamag.de

Bundesverkehrsministerium warnt Tesla-Fahrer vor dem Autopiloten

Bild: Tesla

Anzeige

Wir hatten erst kürzlich darüber berichtet, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen in einem Gutachten den Autopiloten von Tesla als „erhebliche Verkehrsgefährdung“ eingestuft hatte. Laut Bundesverkehrsministerium war dies jedoch kein Grund, um weitere Schritte einzuleiten, schließlich würde noch keine „abschließende Bewertung“ zum Autopiloten vorliegen.

Wie die BILD jedoch nun berichtet (Paywall), hat das Verkehrsministerium das Kraftfahrt-Bundesamt dazu veranlasst, Tesla-Fahrer offiziell vor dem Autopiloten zu warnen. Wer Fahrzeughalter eines Tesla-Fahrzeugs ist, der kann in den nächsten Tagen mit einem Brief rechnen, der darauf hinweist, dass der Autopilot lediglich als Fahrerassistenzsystem benutzt werden darf.

Das Online-Magazin Mobile Geeks zitiert diesen Brief:

„Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind Sie Halter eines Fahrzeuges [Marke], [Modell]. Sollte bei Ihrem Fahrzeug das herstellerseitig angebotene Assistenzsystem „Autopilot“ erbaut sein, sehe ich mich vor dem Hintergrund der jüngst in der Öffentlichkeit zu diesem Assistenzsystem wahrnehmbaren Diskussion veranlasst, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Bei dem in Ihrem Fahrzeug verbauten sogenannten „Autopilot“ handelt es sich um ein reines Fahrerassistenzsystem und nicht um ein hochautomatisiertes Fahrzeug, dass ohne ständige Aufmerksamkeit des Fahrers betrieben werden kann.

Der Einsatz dieses Systems in Ihrem Fahrzeug erfordert zu jeder Zeit seines Betriebes die ständige und uneingeschränkte Aufmerksamkeit des Nutzers im Hinblick auf das unmittelbar herrschende Verkehrsgeschehen, um die Rechtsvorschriften zum Straßenverkehr (insbesondere StVO) einhalten zu können.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die in den Bedienungsanleitungen des Herstellers hierzu ausgewiesenen Verhaltenshinweise. Insbesondere betrifft dies die dort im Kapitel „Fahrerassistenz“ aufgeführten „Beschränkungen“, welche die Systemgrenzen beschreiben sowie die zugehörigen Warnungen.

In diesem Zusammenhang wird dort folgendes ausgeführt: „Es obliegt dem Fahrer, aufmerksam zu bleiben, sicher zu fahren und jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten.“

Sollten Sie nicht mehr Halter des oben ausgewiesenen Fahrzeugs sein, so bitte ich Sie, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Namen und die Anschrift des neuen Halters beziehungsweise den Verbleib des Fahrzeuges bekanntzugeben. Benutzen Sie dazu bitte die in diesem Schreiben angegebene E-Mailadresse. [Alternative: Antwortkarte beifügen]

Mit freundlichen Grüßen“

Dass der Autopilot kein vollständig autonomes Fahren ermöglicht, sondern nur – wie alle anderen zurzeit erhältlichen Systeme auch – ein Assistenzsystem ist, stellte Tesla mehr als nur einmal deutlich klar. Zahlreiche der bisher damit verursachten Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die Fahrer den Autopiloten so genutzt hätten, wie er vorgesehen ist.

Interessanterweise hat das KBA keinen Brief an Fahrer der neuen Mercedes-Benz E-Klasse verschickt. Das Fahrzeug des deutschen Autobauers verfügt über ähnliche Funktionen, wie die eines Tesla. Das von Mercedes als „Drive Pilot“ bezeichnete System dürfte zudem öfter auf deutschen Straßen eingesetzt werden, als der Autopilot der circa 2.500 Tesla-Kunden aus Deutschland.

Vielmehr geht es dem Bundesverkehrsministerium um die Bezeichnung „Autopilot“, die Tesla für das eigene Fahrerassistenzsystem nutzt. Diese sei irreführend und würde mehr suggerieren, als das System tatsächlich kann. Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Kalifornien hatte ähnliche Kritik bezüglich des Namens geäußert und beabsichtigt die Bezeichnung „Autopilot“ zu verbieten.

Anzeige
Die mobile Version verlassen