Bild: Tesla-Unfall in USA (Foto: ABC Action News)
Die im September 2019 eingereichte Petition eines Tesla-Leerverkäufers bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA schlug Wellen: In zunächst 109 und letztlich insgesamt 232 Fällen sollten Elektroautos des Unternehmens in den USA ohne Einwirkung der Person am Steuer oder trotz Bremsversuchen stark beschleunigt haben, was insgesamt zu 203 Unfällen geführt habe. Die NHTSA solle deshalb sämtliche seit 2013 verkauften Teslas zurückrufen, forderte er. Die Behörde prüfte die Eingabe und teilte jetzt mit: Es waren keinerlei Hinweise zu finden, die für die Einleitung einer tieferen Untersuchung sprechen würden.
Tesla-Unfälle durch Pedal-Verwechslung
Ein klarer Freispruch für Tesla also, wenn auch nicht vor Gericht. Dass hinter der Petition nicht einfach ein besorgter Bürger oder betroffener Kunde stand, sondern ein Mann, der laut eigenen Twitter-Mitteilungen Tesla-Aktien leerverkauft hatte, berichtete teslamag.de im Januar 2020 weltweit exklusiv. Zwei Tage später veröffentlichte das Unternehmen einen Blog-Beitrag, in dem diese Information ebenfalls enthalten war. Außerdem erklärte Tesla, mehrere Fälle von angeblicher unerwünschter Beschleunigung untersucht und dabei stets festgestellt zu haben, dass seine Elektroautos funktionierten wie vorgesehen.
Mit der aktuellen Erklärung der NHTSA zum Abschluss der Voruntersuchung kann diese Darstellung als bestätigt gelten. „Nach Überprüfung der verfügbaren Daten hat das ODI keine Belege gefunden, die für die Einleitung einer Defekt-Untersuchung sprechen würden“, heißt es darin. Stattdessen sei es zu sämtlichen Fällen, für die Daten vorlagen, schlicht durch versehentliches Betätigen des falschen Pedals gekommen, erklärte wie zuvor Tesla die Behörde. Außerdem gebe es auch keine Belege dafür, dass die Anordnung der Pedale für Strom und Bremse eine Verwechslung wahrscheinlicher mache.
Verfahren über 662.109 Elektroautos
Die Petition wurde daher zurückgewiesen, was bedeutet, dass der Fall erledigt ist. Offenbar im Wissen um die Regeln für die NHTSA hatte der Leerverkäufer die Form der „defect petition“ gewählt, bei der die Behörde anders als bei anderen Eingaben zu einer schriftlichen Begründung für ihre Entscheidung darüber verpflichtet ist. Eine größere negative Reaktion an der Börse auf die Bestätigung des Prüfverfahrens durch die NHTSA im Januar 2020 blieb jedoch aus. Somit ist im Umkehrschluss auch nicht damit zu rechnen, dass der für Tesla folgenlose Abschluss der Untersuchung der Aktie weiteren Auftrieb verleihen wird. Immerhin ging es dabei um 662.109 Fahrzeuge.
Mit Beschwerden und sogar einer Klagewelle wegen angeblicher unerwünschter Beschleunigungen hatte in den USA schon in den 1980er Jahren zum Beispiel auch Audi zu kämpfen. Damals wurden ebenfalls keine technischen Fehler festgestellt. In den vergangenen Monaten behaupteten außerdem mehrere Tesla-Fahrer in China nach Unfällen, ihr Elektroauto habe gegen ihren Willen beschleunigt, was Tesla jeweils zurückwies. Wie es aussieht, kommt also schlicht nicht jeder mit der rapiden Beschleunigung zurecht, die einen Tesla auszeichnet – und manche versuchen dann, der ungewohnten Technik die Schuld zu geben.