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Ministerium: Höhere Elektroauto-Prämie genehmigt – Rückwirkend ab November 2019?

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (BPA/Steffen Kugler)

Bild: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (BPA/Steffen Kugler)

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Wer nach dem 4. November 2019 ein Elektroauto von Tesla oder auch eines anderen Herstellers gekauft hat, könnte Glück haben: Nach mehreren Monaten Unsicherheit will die Bundesregierung noch in diesem Februar die angekündigte Erhöhung der Kaufprämie für Elektroautos realisieren – und offenbar soll die höhere Förderung sogar rückwirkend ab November 2019 gelten. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Dienstagnachmittag das zuständige Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte. Minister Peter Altmaier sprach von einem „guten Signal“.

Die Bundesregierung hatte schon im Herbst 2019 bei einem Klimagipfel beschlossen, die Prämie von derzeit 4000 Euro, jeweils zur Hälfte getragen von Herstellern und Staat, zu erhöhen. Elektroautos mit bis zu 40.000 Euro Netto-Listenpreis sollen jetzt mit 6000 Euro gefördert werden, teurere mit 5000 Euro. Für Tesla zum Beispiel bedeutet dies, dass zumindest das Model 3 in der Version Standard-Reichweite plus (SR+) in die höhere Fördergruppe fällt.

Nach dem Beschluss warteten Elektroauto-Interessenten darauf, dass die angekündigte Fördererhöhung ihren Weg in die Praxis findet, wie man unter anderem in Tesla-Foren lesen konnte. Doch bis zum Jahreswechsel wurde nichts daraus, und Mitte Januar berichtete die Wochenzeitung Die Zeit, Deutschland habe der EU noch nicht einmal die zur Genehmigung erforderlichen Informationen vorgelegt.

Als Grund für die Verzögerung wurde Uneinigkeit in der Regierung über die Frage genannt, welche Fahrzeuge für die Förderung in Frage kommen sollen. Wie genau das zu verstehen war, blieb offen. Jedenfalls könne es noch Wochen oder sogar Monate dauern, bis die Prämie der EU vorgelegt und von dieser genehmigt sein, hieß es in dem Bericht.

Möglicherweise wurde die Angelegenheit dadurch beschleunigt. Informationen über eine Ausweitung des Kreises der förderfähigen Fahrzeuge enthielt die Pressemitteilung von Dienstag nicht. Die nach dem Beschluss von 2019 vorgesehene Obergrenze von 65.000 Euro für den Netto-Listenpreis wird darin nicht genannt, was aber nicht zwingend bedeuten muss, dass sie weggefallen ist. Sollte dies der Fall sein, wären künftig alle Elektroautos von Tesla in Deutschland förderbar, also auch Model S und Model X.

Für Unklarheit sorgte zunächst auch die Information des Ministeriums, die neuen Fördersätze seien „für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden“. Dies dürfte bedeuten, dass die höheren Prämien auch rückwirkend für Anträge ab diesem Datum gezahlt werden könnten. Beispielsweise Tesla müsste dann aber auch Rechnungen ändern, in denen bereits der Abzug der alten Prämie ausgewiesen ist – und seinen Eigenanteil dafür womöglich nachträglich erhöhen.

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