Bild: Tesla
Die wohl spektakulärste Neuerung bei den Ende Januar in aufgefrischter Form vorgestellten Tesla-Elektroautos Model S und Model X war wohl das Steuer, bei dem es sich nicht mehr um ein Lenkrad handelt, sondern um eine Art doppelten Steuerknüppel. Von Tesla wird das Lenk-Rechteck als Yoke (zu Deutsch Joch oder Bügel) bezeichnet und führte zu gemischten Reaktionen. Zudem warf es die Frage auf, ob es in dieser Form überhaupt zulässig ist – und wie sich jetzt zeigt, scheint es in Europa damit weniger Probleme zu geben als in den USA.
Tesla-Fotos mit normalem Lenkrad
Kurz nach der Vorstellung der aufgefrischten Model S und Model X fragte das IT-Portal Cnet bei der US-Verkehrsbehörde NHTSA nach und bekam zur Antwort, man habe Tesla wegen der Lenk-Lösung kontaktiert. Zu der Frage, ob sich der Elektroauto-Hersteller auch von sich aus an die Behörde gewandt habe, wollte sie keine Auskunft geben. Ein US-Blog berichtete ungefähr zur gleichen Zeit, für alle Autos in dem Land gelte die Vorschrift, dass Lenkräder rund sein und mindestens 13 Zoll Außen-Durchmesser haben müssen.
Ob Tesla schon vorher oder in der Zwischenzeit ein Schlupfloch in dieser definitiv klingenden Regel gefunden oder geschaffen hat, ist nicht bekannt. Noch im Februar sollen laut CEO Elon Musk die ersten aufgefrischten Model S ausgeliefert werden, und spätestens dann wird sich zeigen, ob und wie die Frage der Yoke-Zulässigkeit geklärt wurde. Eine Alternativ-Lösung scheint zumindest vorbereitet zu sein: Neugierige fanden auf Tesla-Servern Fotos, auf denen der überarbeitete Innenraum für Model S und Model X mit einem konventionellen Lenkrad zu sehen ist.
ADAC: Keine Form-Vorschrift in Europa
Wenn die Yoke-Zulassung in den USA nicht sicher ist, liegt die Vermutung nahe, dass sie im strenger regulierten Europa erst recht Probleme macht. Doch nach Auskunft des ADAC scheint genau das nicht der Fall zu sein: Die Anforderungen an „Lenkanlagen“ würden in der ECE-Vorschrift R-79 definiert, erklärte der Auto-Club auf eine Anfrage von teslamag.de hin. Und nach seinem Wissen gebe es keine Vorschrift, nach der ein Lenkrad rund sein müsse.
Ob damit konkret auch das Tesla-Lenkeck zulassungsfähig ist, wollte der ADAC nicht beurteilen. Dazu brauche man Zugang zu Unterlagen für die Typ-Genehmigung, schrieb der Club, und empfahl eine Nachfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) als für diese Genehmigungen zuständige deutsche Behörde. Auch das KBA wurde daraufhin von teslamag.de zu diesem Thema kontaktiert, doch eine Antwort steht seit mehr als einer Woche aus.