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Model S lädt zu langsam: Deutscher Tesla-Fahrer klagt auf Rückkehr zu früherem Stand

Bild: Tesla (Symbolbild)

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Mit dem ersten Teil seines für Weihnachten 2020 angekündigten Software-Updates (der zweite scheint weiterhin auszustehen) machte Tesla vor allem Besitzern älterer Model S und Model X eine Freude: Bei einem unbekannten Anteil davon war zuvor die maximale Ladeleistung verringert worden, doch nach der Verteilung der Tesla-Software 2020.48.23 gab es viele Meldungen, dass sich das geändert habe. Nicht davon profitieren konnten allerdings Modelle mit dem frühen Akku-Paket mit nominal 85 Kilowattstunden Kapazität, deren Ladeleistung Tesla im Frühjahr 2019 per Update zum Teil drastisch heruntergesetzt haben soll. Ein davon betroffener deutscher Besitzer eines Model S P85 hat nach mehreren gescheiterten Einigungsversuchen jetzt Klage dagegen eingereicht.

Tesla bestätigte Reichweiten-Verlust

Der unzufriedene Tesla-Besitzer, ein Immobilien-Unternehmer aus Norddeutschland, informierte teslamag.de per E-Mail über die anstehende Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Das Model S hat er nach seinen Angaben im Jahr 2013 bestellt und Anfang 2014 bekommen. Laut Klageschrift wurden dessen Ladeleistung sowie die nutzbare Akku-Kapazität mit dem Update von April 2019 so sehr eingeschränkt, dass das Elektroauto für ihn „nicht mehr alltagstauglich“ sei. Vor Gericht verlangt er von Tesla, Ladeleistung und Kapazität (und damit die Reichweite) wieder auf den Stand vor dem Update zu bringen.

Als anfängliche Werte nennt der Unternehmer bis zu 110-115 Kilowatt beim Laden und eine Reichweite von 370-400 Kilometern bei seiner eher ruhigen Fahrweise; daraus seien 50 Kilowatt und 200-250 Kilometer Reichweite geworden. Als Anlage ist seiner Klage ein Schreiben eines Tesla-Managers am Standort Hamburg beigefügt. Darin wird bestätigt, dass „ein sehr kleiner Prozentsatz der Besitzer älterer Modelle S und X beim Laden auf einen maximalen Ladezustand eine geringe Verringerung der Reichweite feststellen“ könne. Ziel des Updates von April 2019 sei gewesen, die Batterie zu schützen und deren Lebensdauer zu erhöhen. Zur Ladeleistung heißt es in dem Tesla-Brief, diese hänge stets von den Umständen ab.

Damit wollte sich der Besitzer nicht zufrieden geben. Das Schreiben in der Klage ist von Mitte November 2019 und erreichte ihn nach seinen Angaben erst nach mehreren telefonischen und persönlichen Nachfragen in Teslas Service-Zentrum in Hamburg. Auch weitere Briefe des Unternehmers, davon zweimal als Einschreiben, blieben unbeantwortet, wie er sagt.

Streit um Model S kommt vor Gericht

Im März 2020 kam nach der Darstellung des Klägers dennoch ein Termin in Hamburg zustande, bei dem Tesla eine Ladeleistung von bis zu 60 Kilowatt unter optimalen Bedingungen feststellte, also mehr als nach seinen Erfahrungen, aber weniger als am Anfang. Auf die reduzierte Reichweite sei Tesla nicht eingegangen. In der Zeit danach habe Tesla über Anwälte mehrere Vergleichsangebote einschließlich Schweige-Verpflichtungen gemacht, die für ihn aber nicht überzeugend gewesen seien, ergänzte der Unternehmer telefonisch. Im Mai 2020 reichte er seine Klage ein.

Eine von Tesla beauftragte Kanzlei weist seine Ansprüche in einer Klageerwiderung von Juli 2020 zurück. Insgesamt wird die Klage zum Teil aus formalen Gründen als „vollumfänglich unsubstantiiert und nicht einlassungsfähig“ bezeichnet. Die bemängelten Einbußen bei Laden und Reichweite, die im behaupteten Ausmaß aber bestritten würden, seien auf das Alter der Batterie zurückzuführen, heißt es unter anderem weiter. Aus den Tesla-Garantiebedingungen für Akku und Antrieb gehe hervor, dass Energie- und Leistungsverluste infolge der Batterie-Nutzung davon nicht abgedeckt seien.

Beide Seiten stehen sich also offensichtlich mittlerweile unversöhnlich gegenüber, und der norddeutsche Tesla-Besitzer zeigte sich im Gespräch mit teslamag.de entschlossen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Weniger Aufwand und Ärger würde es für ihn gewiss bedeuten, wie zwischendurch von Tesla empfohlen einfach einen neuen Akku in sein Model S einbauen zu lassen, sagte er. Aber inzwischen sehe er die Angelegenheit „sportlich“ und bestehe auf einer gerichtlichen Klärung. Die Hauptverhandlung in der ersten Instanz findet nach seinen Angaben Anfang kommender Woche statt.

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