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Musk und US-Börsenaufsicht SEC streben Einigung über Twitter-Nutzung an

Musk-SEC

Bild: Tesla

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Der gerichtliche Streit zwischen Tesla und der US-Börsenaufsicht SEC um das Twitter-Verhalten von Firmenchef Elon Musk neigt sich seinem Ende zu: Nach monatelangem Hin und Her hat man sich nun über eine finale Einigung verständigt.

Der gefundene Kompromiss regelt, wann und wie Musk künftig twittern darf. Das geht aus einem beim zuständigen Gericht in New York eingereichten Antrag hervor. Die zuständige Richterin muss der Abmachung allerdings noch zustimmen.

Konkret soll Musk keine Informationen mehr eigenmächtig in schriftlicher Form verbreiten, die den Aktienkurs von Tesla beeinflussen könnten. Das betrifft etwa die Finanzen, Produktionsziele, Übernahmen und Fusionen des Elektroautobauers. Möchte Musk sich zu für Börsianer wichtigen Themen äußern, soll er sich dies vorab von einem in Wertpapierfragen erfahrenen Anwalt genehmigen lassen.

Musk hatte bereits Ende 2018 einem Vergleich mit der SEC zugestimmt, der seine Twitter-Kommunikation unter Auflagen stellte, gegen die er laut der Behörde dann aber verstieß. Es geht um einen Tweet von Ende Februar, in dem Musk schrieb, dass Tesla 2019 rund 500.000 Elektroautos produziere – die offizielle Prognose des Unternehmens war jedoch eine andere. Die SEC forderte deshalb eine Strafe.

Seinen Ursprung hat der Streit zwischen Musk und der SEC in Äußerungen des Tesla-Chefs über einen Börsenrückzug, dessen Finanzierung bereits gesichert sei. Das Vorhaben wurde im letzten Jahr nach kurzer Zeit wieder auf Eis gelegt, hatte zwischenzeitlich aber zu deutlichen Kursschwankungen geführt. Die SEC verklagte Musk daraufhin wegen Marktmanipulation.

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