Bild: Raiffeisen Warengenossenschaft Hatten-Huntlosen e.G.
Eine lokale Meldung machte in der vergangenen Woche die Runde durch große Teile des deutschsprachigen Internet: Raiffeisen-Tankstellen im Landkreis Oldenburg hätten Elektroautos von Tesla die Nutzung ihrer Waschanlagen verboten, berichtete Mitte Februar wohl als erste Publikation NWZ Online in einem Beitrag nur für Abonnenten. Daraus zitierte später eine andere Lokalzeitung im Internet ohne Bezahlschranke, und wenig später berichteten mit unterschiedlich dramatischen Überschriften bis hin zu „Tesla-Verbot: Erste Waschanlagen fürchten Klagewelle“ viele größere Medien darüber. Um das Stille-Post-Spiel zu beenden, hat teslamag.de mit dem Geschäftsführer der norddeutschen Genossenschaft gesprochen.
Mindestens achtmal Tesla-Probleme
Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Hatten-Huntlosen hat ihren Sitz nahe Oldenburg und betreibt an unterschiedlichen Standorten Lager, Läden oder Tankstellen. Von den sieben Tankstellen (das Foto oben zeigt die in Wildeshausen) sind vier mit Waschanlagen ausgestattet, wie Wilfried Knipper, der Geschäftsführer der Genossenschaft, teslamag.de sagte. Vorher musste er kurz nachdenken. Das zeigt bereits, dass das Wasch-Geschäft nicht das Zentrum ihrer Aktivität bildet – und ist wohl zugleich der Grund für den Tesla-Rausschmiss: Es habe „dauernd Ärger“ mit Elektroautos dieser Marke gegeben, erklärte Knipper. Um sich damit nicht mehr auseinandersetzen zu müssen und die Besitzer zu schützen, habe er das Verbot für Tesla in seinen vier Waschanlagen erteilt, bestätigte er.
Mehrmals in dem Gespräch betonte Knipper, nichts gegen Elektroautos zu haben. Er würde sich sogar einen Tesla kaufen, wenn er sich das leisten könnte, sagte er im Gegenteil sogar. Aber es habe eben immer wieder Probleme mit Fahrzeugen von Tesla gegeben, und das könne eigentlich kein Zufall sein. Konkret berichtete er von acht oder neun Fällen. In mehreren davon sei die Ladeklappe aufgegangen und dann beschädigt worden, in einem die Heckklappe. Gelegentlich kämen nach dem Waschen auch Beschwerden von Besitzern anderer Marken, aber viel seltener. Im vergangenen Jahr sei es in keinem dieser Fälle nötig geworden, einen Gutachter hinzuziehen, sagte der Geschäftsführer.
Mit manchen Tesla-Fällen aber musste sich Knipper länger beschäftigen, bevor er jetzt mangels Zeit dafür die Notbremse zog. So erfuhr er bei dem ersten Problem dieser Art durch Internet-Recherchen, dass Tesla viele Daten seiner Elektroautos speichert. Darauf wies er den Besitzer eines Tesla hin, der nach seiner Darstellung wegen einer beim Waschen beschädigten Ladeklappe bereits einen Anwalt eingeschaltet hatte. Der Kunde habe dann bei Tesla nachgefragt und erfahren, dass sein Auto nach dem Abstellen in der Waschanlage nicht verschlossen wurde. Seine Genossenschaft hat nur so genannte Waschportale, in denen das Fahrzeug steht, keine Straßen, durch die es mit Fahrer an Bord gezogen wird, erklärte der Geschäftsführer. Den Fall mit der Heckklappe habe er seiner Versicherung gemeldet, die wohl einen Gutachter darauf ansetzen werde.
Handbuch: Model 3 kontaktlos waschen
Inzwischen weiß Knipper sogar, dass es bei Tesla seit kurzem einen speziellen Waschanlagen-Modus gibt, ging aus dem Gespräch weiter hervor. Das reicht ihm aber nicht aus, denn offenbar wüssten nicht alle Besitzer davon, und er könne an seinen weitgehend automatisierten Tankstellen kein Personal abstellen, das richtiges Tesla-Waschen erklärt. Außerdem hat er in ein Tesla-Handbuch geschaut. Zum Beispiel für das Model 3 steht darin, dass man es nur in kontaktlose Anlagen ohne Bürsten bringen soll – Schäden „durch falsches Waschen“ seien nicht von der Garantie abgedeckt. Und wenn Tesla selbst von Waschanlagen wie seinen abrate, dann sehe er sich auch nicht in der Verpflichtung, dieses Problem für die Kunden des Unternehmens zu lösen, sagte der Raiffeisen-Geschäftsführer.