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Verwarnung für Tesla Model 3: Wachpersonal bei GM erkennt amerikanischstes Auto nicht

Tesla-Model-3

Bild: Tesla (Symbolfoto)

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Die Information mag überraschend sein, wurde von General Motors aber in einem trockenen Ton bestätigt: An vielen der eigenen Produktionsstätten in den USA gebe es eine spezielle Park-Politik mit gesonderten Plätzen für Autos von GM, anderen amerikanischen Herstellern und dem ausländischen Rest, erklärte ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage der Publikation The Drive. Anlass dafür war eine Verwarnung für ein vermeintlich falsch abgestelltes Tesla Model 3.

Security hält Tesla für ausländisch

Vor kurzem wurde dieser Tesla von einem US-Portal zum amerikanischsten aller Autos gekürt. Kein Fahrzeug weise bei Produktion und Komponenten sowie Zahl der Beschäftigten einen so großen Inlandsanteil auf wie das Model 3, lobte cars.com. Im dafür entwickelten „American Made Index“ für das Jahr 2021 steht es deshalb auf Platz 1, vor dem Ford Mustang und dem Model Y.

Bis zum Wachpersonal für die GM-Fabrik Wentzville im US-Bundesstaat Missouri hat sich das aber offenbar noch nicht herumgesprochen. Ein Besucher habe sein Tesla Model 3 dort auf dem Parkplatz für US-Fahrzeuge abgestellt – und dann eine offizielle Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen die dort geltenden Regeln vorgefunden, berichtete The Drive. Ausgestellt wurde sie vom Security Department des GM-Standorts.

„Ausländisch auf Inlandsparkplatz“ ist auf der von The Drive veröffentlichten Verwarnung handschriftlich als Grund festgehalten. Das Foto war laut dem Artikel zuvor in einer Facebook-Gruppe über sinnlose Schilder zu sehen, später wurde es aber offenbar gelöscht. Einige Kommentatoren hätten an der Echtheit gezweifelt, doch andere erklärten, dass ähnliche Mehr-Klassen-Gesellschaften auf den Parkplätzen mehrerer Auto-Hersteller in den USA existieren.

GM bestätigt Verwarnung für Model 3

Auch GM bestätigte auf Nachfrage von The Drive den Vorgang: Nicht nur in Wentzville gebe es diese Parkplatz-Praxis, sondern an vielen der eigenen Standorte. In dem konkreten Fall sei der Tesla irrtümlich für ein ausländisches Auto gehalten und deshalb die Verwarnung ausgestellt worden. Die Forderung einer Strafzahlung ist damit aber nicht verbunden, sodass es nach der Aufklärung über den sogar starken US-Charakter des vermeintlichen Tesla-Fremdlings auch keinen Prozess dafür rückabzuwickeln gibt.

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