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Tesla-Fahrer in Stromnot bekommt zwei Strafanzeigen für Laden an WC-Container

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Bild: Polizei NRW

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Der Beamte muss nur „teslamag“ hören, und weiß schon worum es geht: Laut einer Pressemeldung der Polizei Mettmann hatte ein Tesla-Fahrer am vergangenen Wochenende sein Elektroauto an eine Steckdose in einem Toiletten-Container auf einer eingezäunten Baustelle angeschlossen. Direkt daneben befindet sich aber die Wache der Kreispolizeibehörde, in der eine Alarmmeldung ausgelöst wurde. Beamte gingen zu Fuß zur Baustelle hinüber, wo sie das weiße Tesla Model 3 und bald auch dessen Fahrer antrafen. Die Meldung sorgte für großes Interesse nicht nur in Elektroauto-Medien.

Laut der Pressemitteilung wurde gegen den Tesla-Besitzer ein Strafverfahren wegen „Entziehung elektrischer Energie“ eingeleitet. Dies bestätigte der Sprecher auf Anfrage von teslamag.de. Der Fahrer habe zwar dargelegt, in echter Ladenot gewesen zu sein – nach seiner Aussage hatte er zuvor versucht, Ladesäulen in Mettmann anzufahren, die aber belegt gewesen seien. Ob der Tesla beim Ladestopp an der Toilette schon vollkommen leer war oder noch Reststrom hatte, konnte der Beamte nicht sagen.

Nach der Schilderung des Sprechers hatte der Mann einen – nicht verschlossenen – Zaun um die Baustelle geöffnet und das Ladekabel von seinem Tesla in den WC-Container verlegt, in dem eine Steckdose vorhanden war; vermutlich nutzte er dafür den Universal Mobile Connector (UMC), der allen Elektroautos von Tesla beiliegt und das Laden an normalen Steckdosen ermöglicht. Viel Strom ist darüber allerdings nicht zu bekommen: Deutsche Schuko-Steckdosen liefern maximal 13 Ampere oder knapp 3 Kilowatt. Weil der Tesla-Fahrer laut Polizei schon nach wenigen Minuten erwischt wurde, dürfte er aus der Toilette nicht einmal eine Kilowattstunde bezogen haben.

Zwei Anzeigen ohne echten Schaden

Trotzdem hätten seine Kollegen keine andere Wahl gehabt, als den Fall zur Anzeige zu bringen, erklärte der Sprecher weiter – „das ist eine Straftat“, sagte er, und für die Polizei bestehe hier ein „Strafverfolgungszwang“. Zusätzlich sei der Tesla-Fahrer wegen Einbruchs angezeigt worden, wobei wegen des nicht verschlossenen Zauns nicht sicher sei, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Über das weitere Schicksal des Mannes mit dem weißen Tesla konnte der Polizeisprecher keine Auskunft geben; am WC-Container habe er jedenfalls nicht weiterladen dürfen.

Zwei Strafanzeigen wegen einer Aktion, bei der niemand wirklich zu Schaden kam und deren Hintergrund offenbar echte Stromnot war: Das hört sich übertrieben an. Wie aus dem Umfeld der Polizei in Mettmann allerdings zu hören ist, geht man dort davon aus, dass beide Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft nach einer Prüfung eingestellt werden. Die Anzeige wegen Entziehung von elektrischer Energie nach Paragraph 248c des deutschen Strafgesetzbuches hätte vermutlich nicht einmal gestellt werden müssen: Laut dem Gesetzestext geht es darin nur um Entnahme von Strom „mittels eines Leiters, der zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist“. Der Tesla-UMC dürfte von dieser Definition nicht erfasst sein.

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