Bild: Tesla
Tesla hat erneut die Konditionen für sein selbst betriebenes Supercharger-Schnellladenetz angepasst. Wer sich ein neues Elektroauto der Kalifornier kauft, muss künftig von Beginn an für das Laden an Superchargern Gebühren zahlen. Es gibt lediglich eine Ausnahme, diese ist jedoch zeitlich begrenzt.
Zum Start spendierte Tesla allen Neuwagenkäufern der Limousine Model S und des SUV Model X lebenslang kostenloses Laden an Superchargern. Vor knapp zwei Jahren wurde dann auf ein Guthaben von 400 kWh Strom pro Jahr für um die 1600 E-Kilometer umgeschwenkt. Die Supercharger-Flatrate wurde allerdings immer wieder verlängert, indem bestehende Kunden über das Tesla-Empfehlungsprogramm Freunden und Bekannten kostenloses Laden vermitteln konnten. Diese Möglichkeit besteht weiter, ist mittlerweile aber auf sechs Monate begrenzt.
Das bis vor kurzem noch im Stromer-Kauf enthaltene 400 kWh Supercharger-Kontingent ist laut der Tesla-Website im November ausgelaufen, dort heißt es nun: „Bei gewissen Model S und X, die vor dem 2. November 2018 verkauft wurden, ist eine jährliche Supercharger-Gutschrift von 400 kWh (~1.600 km) inbegriffen. Für die Nutzung über die gewährte Gutschrift hinaus wird eine kleine Gebühr erhoben.“
Neukunden müssen demnach ab dem ersten Ladevorgang an Superchargern Gebühren bezahlen, in Deutschland betragen diese 0,34 EUR/Minute bei einer Ladeleistung von über 60 kW (0,17 EUR/Minute bis 60 kW). In der Schweiz werden 0,25 CHF/kWh aufgerufen, in Österreich 0,23 EUR/kWh. Für bereits zugelassene Tesla, die mit unbegrenzter Supercharger-Nutzung erworben wurden, ändert sich nichts – sie können an den Schnellladern weiter dauerhaft gebührenfrei Energie beziehen.