Bilder: Tesla
Tesla hat erst vor knapp einem Monat die unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung rückwirkend für alle Kunden freigeschaltet, nachdem man zunächst ab dem 15. Januar 2017 die kostenlose Nutzung auf 400 kWh pro Jahr begrenzte. Jedoch gilt dies nur für alle Bestellungen bis zum 20. Mai 2017. Alle darauffolgenden Bestellungen sind wieder auf kostenlose 400 kWh pro Jahr begrenzt.
Nun gibt es eine erneute Änderung in den Geschäftsbedingungen. Während zuvor alle bisherigen Kunden bei einem Zweitkauf – egal, ob Model S oder X – die unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung auch bei ihrem zweiten Fahrzeug erhielten, egal wann der Kauf getätigt wurde oder noch wird, ist jetzt ein Enddatum gesetzt worden: Der 31. Dezember 2017.
Wer bereits Besitzer eines Model S oder Model X ist, der kann die unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung bei einem weiteren Kauf eines Tesla-Fahrzeugs nur dann beanspruchen, wenn dieser Kauf vor dem 31. Dezember 2017 stattfindet. Findet der Kauf danach statt, hat das neue Fahrzeug ebenfalls nur 400 kWh pro Jahr kostenlos zur Verfügung, auch wenn es bereits der zweite Tesla ist.
Übersicht über die Supercharger-Gratisnutzung (gilt nur für Model S/X):
- Kunden, die vor dem 15. Januar 2017 bestellten, haben unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung über das gesamte Autoleben (wird bei Verkauf übertragen)
- Kunden, die ab dem 15. Januar 2017 bis zum 20. Mai 2017 bestellten, haben ebenfalls unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung, jedoch nur so lange, wie sie Besitzer des Fahrzeugs sind (wird bei Verkauf nicht übertragen)
- Neukunden, die nach dem 20. Mai 2017 bestellten, können jährlich 400 kWh kostenlos an Superchargern laden (entspricht ca. 1.600 km)
- Ist man bereits Besitzer eines Model S oder Model X, welches über die unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung verfügt, so verfügt bei einer weiteren Anschaffung eines Tesla (Model S/X) auch dieses Fahrzeug über die unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung, sofern die Bestellung vor dem 31. Dezember 2017 erfolgt (die Übertragung der Nutzungsrechte bleibt identisch, je nach Kaufdatum des Erstfahrzeugs)
- Wenn man über das Empfehlungsprogramm einen Erstkauf tätigt, so erhält man ebenfalls unbegrenzte Supercharger-Gratisnutzung, solange man Besitzer des Fahrzeugs ist (wird bei Verkauf nicht übertragen)