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Deutscher Wirtschaftsverein will Autopilot-Werbung von Tesla verbieten lassen

Tesla-Autopilot

Bild: Tesla

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. hat eine Unterlassungsklage gegen Aussagen von Tesla bei der Vermarktung seines Autopilot-Systems in Deutschland eingereicht. Das teilte die Organisation, die sich als Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb bezeichnet, jetzt mit.

Beanstandet wird laut der Mitteilung, die Aussagen auf der Homepage von Tesla könnten den Eindruck erwecken, „dass die so beworbenen Fahrzeuge bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“. Dies werde noch verstärkt durch die Angabe „Bis Ende des Jahres: Automatisches Fahren innerorts“. Als Beleg zitiert die Wettbewerbszentrale (mit minimalen Abweichungen, die mit einer früheren Version zusammenhängen könnten) den gesamten Text, der derzeit auf den deutschen Bestellseiten von Tesla zum Autopilot angezeigt wird.

Interessant daran: Zwar zitiert die Organisation auch den Hinweis von Tesla, dass sich das Autopilot-System auch nach der Auslieferung noch erwerben lässt, wahrscheinlich aber teurer wird, der in kleinerer Schrifttype unter der Autopilot-Beschreibung steht. Direkt darunter aber finden sich reichlich einschränkende Aussagen zu den Autopilot-Texten darüber, die nicht weniger klein gesetzt sind als der Nachkauf-Hinweis. Diese Einschränkungen werden in der Wettbewerbszentrale-Mitteilung nicht erwähnt.

Teslas „Ankündigungen“ zum autonomen Fahren könnten nicht erfüllt werden, „weil einige der genannten Funktionen in Deutschland rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen sind und auch nicht bis Ende 2019 zugelassen sein werden“, heißt in der Mitteilung weiter. Die aktuell am Markt verfügbaren Fahrzeuge seien „noch weit entfernt“ vom autonomen Fahren.

Nach eigenen Angaben ist die Wettbewerbszentrale die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in Deutschland, finanziert von mehr als 1200 Unternehmen und mehr als 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie hat ein Verbandsklagerecht nach dem deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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