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Eilantrag abgelehnt: Anlagentests in deutscher Tesla-Gigafactory dürfen vorerst weitergehen

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Bild: Deutsche Gigafactory-Baustelle Ende Mai (Foto: Tobias Lindh)

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Natürlich ist es kein Geschenk, sondern das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, aber Tesla-CEO Elon Musk könnte sich darüber ebenso sehr freuen wie über die vielen Glückwünsche zu seinem 50. Geburtstag am Tag zuvor: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einen Eilantrag abgewiesen, mit dem zwei Umwelt-Verbände die bereits laufenden Tests von Produktionstechnik in der entstehenden Gigafactory von Tesla in Grünheide bei Berlin stoppen wollten.

Klage wegen 15. Tesla-Erlaubnis

Das teilte das Gericht am Dienstagnachmittag mit. Gegenstand des Eilverfahrens war eine Klage der Verbände Grüne Liga und Naturschutzbund gegen die 15. Vorab-Erlaubnis für die deutsche Gigafactory, die das Landesumweltamt Brandenburgs Tesla Anfang Juni erteilt hatte. Darin ließ das Amt begrenzte Funktionsprüfungen von Maschinen und Anlagen in der Fabrik zu. Wie alle diese Vorab-Genehmigungen steht auch die jüngste unter dem Vorbehalt, dass Tesla alles rückgängig machen muss, falls die endgültige Erlaubnis ausbleibt. Derzeit liegen erneut die Unterlagen dazu öffentlich aus, mit einer Entscheidung ist nicht vor September zu rechnen.

Nach Darstellung von Grüner Liga und Nabu aber hätte spätestens die jüngste Vorab-Genehmigung nicht mehr erteilt werden dürfen. Zunächst legten sie beim Landesumweltamt Widerspruch dagegen ein. Als Grund nannten sie ein Zweitgutachten zu Störfall-Szenarien für die Tesla-Fabrik, das neue Schutzmaßnahmen erforderlich mache. Das Land Brandenburg lehnte eine aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs ab, wie das Verwaltungsgericht jetzt erklärte, und die Verbände reichten wie vorher angekündigt einen Eilantrag gegen diese Entscheidung ein – mit dem sie jetzt gescheitert sind.

Gigafactory nähert sich Abschluss

Laut dem Gericht „war nicht ersichtlich, dass von den zeitlich begrenzten Funktionstests Gefahren im Sinne der Störfallverordnung ausgehen würden, die im Interesse der Allgemeinheit nicht mehr hingenommen werden könnten“. Erhebliche und irreversible Nachteile für die Umwelt seien nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite habe Tesla ein „erhebliches Interesse daran, sich vor der Abnahme der Anlagenteile von deren technischer Funktionstüchtigkeit überzeugen zu können“. Außerdem hielt das Gericht als Faktor fest, dass die Verbände gegen bisherige Vorab-Genehmigungen nicht vorgegangen seien und stattdessen gewartet hätten, „bis bereits große Teile des Vorhabens errichtet und die wesentlichen Anlagen und Geräte installiert wurden“.

So weit bekannt, hat Tesla die Anfang Juni genehmigten Prüfungen und sonstigen Arbeiten trotz des Widerstands der Verbände bislang nicht unterbrochen. Mit der Eilentscheidung von Dienstag können sie vorerst rechtssicher weitergehen. Allerdings ist laut dem Verwaltungsgericht eine Beschwerde dagegen vor der nächsten Instanz zulässig. Und nach den schnellen könnten noch reguläre Verfahren kommen – während sich Tesla bislang ungerührt der Fertigstellung seiner deutschen Gigafactory nähert.

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