Bild: Aktueller Plan für deutsche Gigafactory (Foto: Tesla)
Immer wieder versuchen Umwelt-Verbände mit Gerichtsverfahren den Bau der Elektroauto-Fabrik von Tesla in Grünheide bei Berlin zu verzögern oder zu verhindern, doch Erfolg hatten sie damit bislang nicht. Zuletzt hatten Nabu Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg einen Eilantrag gegen die jüngste Vorab-Genehmigung der Landesregierung über weitere Arbeiten auf dem Tesla-Gelände gestellt. Als der abgewiesen wurde, zogen sie vor die nächsthöhere Instanz – und auch dort sind sie jetzt gescheitert, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilte.
OVG bestätigt Entscheidung für Tesla
In einer Pressemitteilung bezeichnete das OVG die Beschwerde der Gigafactory-Gegner als schon deshalb erfolglos, weil ihr Eilantrag vor der Vorinstanz „unzulässig“ gewesen sei. Umwelt-Verbände könnten nur dann zulässige Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einsetzen, wenn sie geltend machen, dass sie durch diese in ihrem satzungsgemäßen Aufgaben-Bereich berührt sind. Dies sei im konkreten Fall der Tesla-Fabrik aber nicht geschehen. „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“, hält der Gericht fest.
Die Verbände hatten ihr Vorgehen gegen die neueste Vorab-Genehmigung für Tesla unter anderem mit einem Störfall-Zweitgutachten begründet. Nach ihrer Interpretation macht es umfangreiche Änderungen am Sicherheitskonzept erforderlich, sodass bis dahin die rechtliche Voraussetzung für weitere Vorab-Erlaubnisse weggefallen sei, nämlich die behördliche Erwartung, dass später eine abschließende Gesamt-Genehmigung erteilt wird. Doch das brandenburgische Landesumweltamt folgte dieser Ansicht nicht und erteilte Tesla Anfang Juni die bis dahin 15. Vorab-Genehmigung.
Und nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts und jetzt der abschließenden Instanz ging das rechtlich in Ordnung. Die maßgebliche Entscheidung war laut dem OVG in diesem Fall die begrenzte Vorab-Erlaubnis für Tesla. Die Antragsteller hätten nicht geltend gemacht, dass schon durch die auf dieser Grundlage möglichen Maßnahmen „mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfallen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könnte“. Offenbar haben die Verbände also mit Risiken beim Betrieb der Tesla-Fabrik argumentiert, obwohl bislang nur Installationsarbeiten und Prüfungen erlaubt wurden, keine Produktion.
Behörden-Kontrolle am Gigafactory-Bau
Auch diese juristische Attacke hat Tesla beim deutschen Gigafactory-Projekt also hinter sich. Allerdings scheint sich das Unternehmen soeben selbst angreifbar gemacht zu haben: Anfang Juni erlaubte das Land Brandenburg die Installation von zwei Tanks auf dem Gelände, aber private Beobachter und dann Kontrolleure stellten fest, dass stattdessen fünf Behälter aufgebaut wurden. Wegen dieser Angelegenheit läuft ein Bußgeld-Verfahren, außerdem waren vergangene Woche Vertreter mehrerer Behörden auf der Tesla-Baustelle, um sie umfassend auf mögliche weitere Verstöße zu kontrollieren.