Bild: Tesla (Symbolfoto)
In gewisser Weise hätte der Kunde Anlass, sich zu freuen, doch stattdessen klagt er – und seine Rechtsanwälte benutzen dabei harte Worte: Tesla Germany habe „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ und mit „unseriösen Verkaufspraktiken“ agiert, als der Kläger Ende Oktober 2020 ein Model X bestellte. Denn er habe explizit danach gefragt, ob eine neuere Variante des Elektroautos geplant sei, was von Tesla verneint worden sei, schreibt die von ihm beauftragte Kanzlei. Ende Januar stellte Tesla dann doch ein aufgefrischtes Model X vor, und jetzt will der Kunde statt seinem, mit dem er inzwischen 1000 Kilometer gefahren ist, das neue haben.
Tesla soll bewusst falsch informiert haben
Das allerdings soll, zusammen mit dem ähnlich modernisierten Model S, laut der Website erst ab September dieses Jahres in Deutschland ausgeliefert werden. Ohne den von ihm beklagten Fehlkauf hätte der Kunde also sehr lange auf sein Model X warten müssen – dass die Angabe im Web ernst gemeint ist, hat Tesla anderen deutschen Bestellern vor kurzem bestätigt.
Aber natürlich bedeutet es einen finanziellen Verlust, wenn kurz – oder auch in diesem Fall in Deutschland mit einiger Verzögerung – nach dem Kauf eines Neuwagens ein Nachfolge-Modell angeboten wird. Genau auf diesen Aspekt bezieht sich jetzt die Klage des deutschen Tesla-Käufers, wie aus einer Pressemitteilung seiner Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hervorgeht: „Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommt“, heißt es darin.
Normalerweise haben Kunden in solchen Fällen einfach Pech, aber der Kläger oder seine Anwälte gehen davon aus, dass Tesla ihn „bewusst wahrheitswidrig“ informiert habe, als er konkret nach einer möglichen Modernisierung des Model X fragte. Dass Tesla Germany Ende Oktober schon über das kommende Refresh Bescheid wusste, liegt laut der Pressemitteilung „auf der Hand“. „Das amerikanische Mutterunternehmen muss die Tochter informiert haben“, schreibt die Kanzlei. Rechtlich liege deshalb eine vorvertragliche Pflichtverletzung vor, weil „bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden aufgestellt wurde“.
Kläger will ein Model X Plaid
Vor diesem Hintergrund sei Mitte Februar eine Klage am Landgericht Offenburg eingereicht worden, informieren die Anwälte weiter. Der Kunde verlange von Tesla die Rücknahme seines Model X und verlange stattdessen das neue Model X Plaid – offenbar hatte er also die Top-Variante Performance gekauft, die jetzt wie beim Model S vom Plaid-Modell mit drei Motoren abgelöst wurde.
Entscheidend für den Erfolg der Klage dürfte sein, ob sich nicht nur behaupten, sondern auch beweisen lässt, dass die Ansprechpartners des unzufriedenen Käufers bei Tesla schon Ende Oktober über das Refresh informiert waren. Um diese Frage zu klären, will die Kanzlei unter anderem CEO Elon Musk vorladen lassen, wie sie schreibt.
Gerüchte über eine Modernisierung von Model S und Model X hatte es schon lange vorher immer wieder gegeben, intensiver und konkreter wurden sie allerdings erst gegen Ende des vergangenen Jahres. Und erst Mitte Januar wurde eine Weisung von Tesla an sein Vertriebspersonal bekannt, bis Ende des Monats möglichst alle noch im Bestand vorhandenen Model S und Model X zu verkaufen.