Bild: Tesla (Symbolbild)
Bei einem tragischen Unfall mit einem Tesla Model S, bei dem im Eingangsbereich eines Baumarkts bei Kiel eine ältere Frau ums Leben kam, hat das Autopilot-System des Elektroautos wohl keine Rolle gespielt. „Wir gehen nach ersten Erkenntnissen nicht davon aus, dass es sich um einen Fall des autonomen Fahrens handelte“ zitiert die Hamburger Morgenpost den zuständigen Oberstaatsanwalt.
Am Dienstagnachmittag war eine 76 Jahre alte Frau mit dem blauen Tesla in den Eingang eines Baumarkts in dem schleswig-holsteinischen Ort Nortorf gefahren. Dabei durchbrach sie laut einer Mitteilung der örtlichen Polizei eine Glastür und schob mit dem Model S einen Container mit Blumen in das Geschäft. Dadurch stürzten im Innenraum gestapelte Waren um. Zwei Kunden wurden von Briketts nur leicht an den Beinen getroffen, später aber wurde klar, dass sich darunter noch eine weitere Person befand.
Dem ebenfalls 76 Jahre alten Opfer konnte laut der Mitteilung nicht mehr geholfen werden. Der Tesla sei sichergestellt worden und die Staatsanwaltschaft habe einen Sachverständigen an den Unfallort entsandt, hieß es weiter.
Dieser Gutachter scheint sich nach der späteren Äußerung des Oberstaatsanwalts schon relativ sicher zu sein, dass der Tesla nicht im Autopilot-Modus unterwegs war. Ob für die „ersten Erkenntnisse“ die Fahrerin oder ihr Beifahrer befragt wurden oder schon technische Daten vorliegen, blieb zunächst offen. Teslas Autopilot-System ist in Deutschland bislang nur zur Verwendung auf Fernstraßen zugelassen.
Wie der Staatsanwalt laut Morgenpost weiter erklärte, soll der Gutachter „andere Gründe prüfen, die zu dem Unfall geführt haben könnten, etwa eine Verwechslung von Gas- und Bremspedal“.
Solche Fälle kommen immer wieder vor – und werden dann teils mit einer angeblichen Fehlfunktion begründet. In den USA hat in diesem Zusammenhang sogar ein Leerverkäufer eine Petition an die Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA eingereicht, die zu einem Rückruf aller seit 2013 in den USA verkauften Elektroautos von Tesla führen soll. Tesla hält dem entgegen, die meisten der gemeldeten Fälle, auf die sich der Antragsteller bezieht, seien mit der NHTSA analysiert worden, und in jedem davon habe sich gezeigt, dass die Pedale funktioniert hätten wie vorgesehen, der Fehler also beim Fahrer liege.