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Express-Prozess gegen Tesla-Chef: Richterin setzt 5 Tage Twitter-Verhandlung im Oktober an

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Bild: Court of Chancery Delaware

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Twitter und Elon Musk, die sich in diesem Mai auf eine Übernahme durch den Tesla-Chef verständigt hatten, sind sich inzwischen offenbar über nichts mehr einig. Vergangene Woche kündigte Musk die verbindliche Kauf-Vereinbarung, und Twitter will vor Gericht erzwingen, dass sie Gültigkeit behält und umgesetzt wird. Dafür beantragte die Kurznachrichten-Plattform einen frühen Beginn und eine kurze Verhandlung. Musks Anwälte dagegen wollen erst noch bis nächsten Februar Informationen sammeln. Die zuständige Richterin hat immerhin Erfahrung mit solchen Fällen. Aktualisierung: Am Dienstag hat Twitter einen frühen Teil-Erfolg errungen: Nach einer Zoom-Anhörung beider Seiten entschied die Richterin, dass die Verhandlung im Oktober stattfinden und fünf Tage dauern soll (s. unten).

Tesla-Chef will Verhandlungen erst im Februar

Kurz nach der offiziellen Absage der Übernahme durch den Tesla-Chef hatte Twitter am Court of Chancery im US-Bundesstaat Delaware die Klage eingereicht, die ihn zum Vollzug der Transaktion zwingen soll. Darin wehrt sich der Dienst gegen Argumente der Musk-Seite, Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt zu haben. Unter anderem gibt er an, Daten-Anforderungen des Tesla-Chefs zu der umstrittenen Frage, wie viele unechte Nutzer auf Twitter aktiv sind, umfassend nachgekommen zu sein.

Zudem beantragten die Twitter-Anwälte, dass die Verhandlung über die Klage nur vier Tage dauern und Mitte September beginnen soll, weil die Transaktion bis Ende Oktober abgeschlossen sein müsse. Doch schon dagegen wehrten sich am Freitag die Juristen des Tesla-Chefs. Das „plötzliche Verlangen nach einem Prozess in Lichtgeschwindigkeit“ stehe im Widerspruch zu vorherigen monatelangen Verzögerungen und sei eine Taktik, um die Übernahme abzuschließen, bevor die Wahrheit über Spam-Accounts bei Twitter gefunden sei. Die Musk-Seite fordert deshalb eine Verhandlung frühestens ab Mitte Februar.

Schon über die Termin-Frage besteht also Uneinigkeit. Darüber sowie später über die eigentliche Klage wird eine Richterin entscheiden, die mit solchen Prozessen Erfahrung – und schon einmal im Sinn des Übernahme-Ziels geurteilt hat. Kathaleen St. J. McCormick (auf dem Foto oben sitzend in der Mitte), die Kanzlerin des Chancery Court in Delaware, nahm den Fall in ihre Hände und setzte kurz darauf für kommende Woche einen ersten Termin an: In einer 90-minütigen Sitzung will sie entscheiden, ob die Verhandlung wie von Twitter gewünscht im September beginnt.

Aktualisierung: Nachdem die Sitzung am Dienstag wie geplant stattgefunden hat, wegen einer Corona-Infektion allerdings über den Video-Dienst Zoom, verkündete McCormick ihre erste Entscheidung: Die Verhandlung über die Klage von Twitter gegen den Tesla-Chef solle im Oktober stattfinden, erklärte sie, und setzte fünf Tage dafür an. Sie kam also bei Termin und Länge den Wünschen der Kläger-Seite nahe. In der Begründung sagte die Richterin unter anderem, die Musk-Anwälte würden die Fähigkeit des Gerichts unterschätzen, komplexe Fälle rasch zu bearbeiten.

Richterin im Twitter-Fall mit seltenem Urteil

Über die Frage, wie die Chancen in dem eigentlichen Übernahme-Prozess verteilt sind, äußerten sich juristische Beobachter vorher unterschiedlich. Die Tendenz unter Analysten schien jedoch zu sein, Musks Versuch als nicht sehr aussichtsreich zu bewerten. Tesla ist davon direkt nicht betroffen, weil der CEO den Kauf als Privatperson verfolgte, indirekt aber sehr, weil er ihn mit dem Verkauf oder der Beleihung von Tesla-Aktien finanzieren müsste. Am Dienstag ließen sie sich von der Termin-Entscheidung im Twitter-Streit zunächst nicht in ihrem Aufwärtsdrang stoppen.

In der Klage verlangt Twitter, Musk zum Vollzug der Transaktion zu verurteilen, will also nicht nur eine Entschädigung, sondern die vollen 44 Milliarden Dollar. Solche Urteile sind laut einem Bericht der Nachrichten-Agentur Reuters selten. Eines davon stamme aber von Delaware-Kanzlerin McCormick: Im vergangenen Jahr entschied sie, dass die Private-Equity-Firma Kohlberg & Co, die sich ebenfalls zurückziehen wollte, die Übernahme von DecoPac Holding wie zuvor vereinbart vollziehen muss. Das sei ein „Sieg für Gewissheit bei Transaktionen“, soll die Richterin damals erklärt haben.

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