Auf den Dutzenden Seiten seiner neuesten 10Q-Meldung zu den Ergebnissen im dritten Quartal informiert Tesla auch über eine Angelegenheit, die vorerst einige Fragen aufwirft. „Das deutsche Umweltbundesamt hat gegen unsere Tochtergesellschaft in Deutschland einen Bußgeldbescheid über 12 Millionen Euro mit dem Vorwurf erlassen, gegen geltende Gesetze zur Anzeige der Marktteilnahme und Rücknahme-Verpflichtungen bei Batterie-Produkten am Ende ihre Nutzungsdauer verstoßen zu haben“, steht in umständlichem Englisch in dem Börsen-Bericht. Tesla habe Widerspruch eingelegt, heißt es darin weiter, könne aber den Ausgang des Verfahrens nicht vorhersagen.
Tesla legt Widerspruch ein
Entdeckt wurde die kurze Passage in dem langen Bericht von der Zeitung Welt am Sonntag, die am zurückliegenden Wochenende darüber berichtete. Das Umweltbundesamt (UBA) habe auf Nachfrage erklärt, sich nicht zu laufenden Verfahren zu äußern, Tesla sei für eine Stellungnahme nicht erreichbar gewesen.
Auch dem Tesla-Bericht selbst lassen sich nicht viele Informationen entnehmen. Das Bußgeld hänge hauptsächlich mit administrativen Verpflichtungen zusammen, heißt es darin. Tesla habe weiterhin Akku-Pakete zurückgenommen und Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Man könne aber nicht vorhersagen, wie das Verfahren ausgeht, auch nicht die Höhe der letztlichen Geldbuße. Es würden aber keine materiell negativen Auswirkungen auf das Geschäft erwartet – bei maximal 12 Millionen Euro wäre das auch erstaunlich.
Verstoß gegen Melde-Pflichten?
Dennoch scheint sich Tesla mit dem deutschen Batterie-Recht schwer zu tun. Ein Gesetzes-Verstoß wird in der Börsen-Meldung nicht bestätigt, aber auch nicht direkt bestritten: Tesla schreibt davon, Batterien weiterhin zurückgenommen haben, widerspricht der zitierten UBA-Aussage aber nicht mit Blick auf die Anzeige-Pflicht. Diese scheint auf dem deutschen Batteriegesetz zu beruhen, das unter anderem vorschreibt, dass Hersteller das UBA informieren müssen, bevor sie in Deutschland Batterien in den Verkehr bringen. Und sie müssen jährlich einen „Erfolgskontrollbericht“ vorlegen, was auch gemeinsam über Verbände möglich ist.
Diese Pflichten könnte Tesla mit den „administrativen“ in seiner Mitteilung gemeint haben. Erstaunlich ist in jedem Fall die Höhe des Bußgeld-Bescheides. Das deutsche Batterie-Gesetz regelt neben der Anzeige-Pflicht auch die zur Rücknahme und zählt am Ende eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten auf, die nach seinen Regeln in Frage kommen. Die Geldbuße soll aber in all diesen Fällen nur maximal 100.000 Euro betragen.