Bild: Aktivierter Tesla-Wächter (Foto: teslamag.de)
Schon die rechtliche Einstufung von Dashcams in Deutschland ist schwierig, und wie ein Berliner Tesla-Besitzer jetzt zu spüren bekommen hat, gilt das für die Funktion Wächter-Modus an seinem Elektroauto nicht weniger. Dashcams sind nach meist nachgerüstete, auf die Straße vor dem eigenen Auto gerichtete Kameras, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen – diese Funktion hat auch Tesla auf Grundlage der ohnehin vorhandenen Autopilot-Kameras für alle seine Elektroautos vor einiger Zeit eingeführt. Beim Wächter-Modus wiederum laufen die Kameras im Stehen mit, und wenn etwas dem Tesla sehr nah kommt oder er erschüttert wird, werden ihre Rundum-Bilder aufgezeichnet.
Amt informierte Datenschutz-Behörde
Und das ist in Deutschland oder jedenfalls im Bundesland Berlin verboten, wie aus einem Video-Bericht der Elektroauto-Vermietung nextmove hervorgeht. Ein Tesla-Besitzer habe Post von der Beauftragten des Landes für Datenschutz und Informationsfreiheit bekommen, heißt es darin. Vom Ordnungsamt sei ihre Behörde über seinen Einsatz des Tesla-Wächters informiert worden und teilte mit, dass ein dauerhafter anlassloser Betrieb der Kameras „jedenfalls datenschutzrechtlich unzulässig“ sei.
Ein Bußgeld kommt auf den Tesla-Besitzer derzeit nicht zu. Die Datenschutz-Behörde ließ ihn wissen, sie gehe sicher davon aus, dass er den Wächter-Modus künftig nur noch dort einsetzen werde, wo keine „unbeteiligten Passanten“ aufgenommen werden können, zitiert nextmove aus dem Schreiben. Man betrachte die Abgelegenheit deshalb als abgeschlossen.
Dass Teslas Wächter oder auch Dashcam mit dem deutschen Recht seine Schwierigkeiten hat, hatten Datenschützer schon vorher betont. Im September 2020 berichtete das TV-Magazin Kontraste über das Thema und zitierte den Datenschutz-Beauftragten von Baden-Württemberg dazu, der sagte, eine „ständige“ Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens sei unzulässig. Im gleichen Monat bekam Tesla auch wegen der Kameras den deutschen Big Brother Award.
Neu aber ist, dass eine deutsche Behörde konkret einen Tesla-Besitzer angeschrieben und auf die nach ihrer Einschätzung unzulässige Wächter-Nutzung hingewiesen hat. Warum das Ordnungsamt die Datenschützer hinzugezogen hat, blieb in dem nextmove-Beitrag offen. Um zu erkennen, dass der Tesla-Wächter aktiviert ist, muss man sich dem Auto nähern – dann erscheint ein großer Hinweis mit Auge auf dem Bildschirm.
Tesla-Schulungen für Ordnungsamt?
Von da an werden auch die letzten Minuten der Video-Bilder nicht mehr wie sonst überschrieben, sondern als Wächter-Ereignisse gespeichert, die man sich später ansehen kann. Auf diese Weise wurden schon mehrere absichtliche oder versehentliche Zerstörungen an Teslas und anderen Autos in ihrem Umfeld aufgeklärt. Dem gegenüber stehen die Datenschutz-Rechte aller anderen Personen im Kamera-Blickfeld, und laut der Berliner Behörde sind diese „schutzwürdigen Interessen“ höher zu werten als der Wunsch des Tesla-Fahrers nach Video-Sicherheit beim Parken.
Weil er keinen Bußgeld-Bescheid bekommen hat, dürfte es vorerst keine gerichtliche Entscheidung über die Kamera-Frage bei Tesla geben. Aber nextmove spekulierte schon einmal, dass Ordnungsamt-Personal in Zukunft Schulungen für das Erkennen des Wächter-Modus bekommen könnten.