Bild: Tesla (Symbolfoto)
Tesla ist offenbar erneut verurteilt worden, eines seiner Elektroautos wegen Problemen mit dem Autopilot-System zurückzukaufen. Eine Kundin soll den Großteil des Kaufpreises von 112.000 Euro für ihr Model X wiederbekommen, habe das Landgericht München I entschieden, berichtete am Freitag der Spiegel. Die Grundlage dafür sei ein technisches Gutachten, das festgestellt habe, dass das Assistenz-System Hindernisse nicht zuverlässig erkenne und unnötig abbremse.
Zweites Urteil zu Autopilot-Rückkauf
In einem ähnlichen Fall hatte im Februar das Landgericht Darmstadt geurteilt, dass Tesla ein Model 3 für 67.000 Euro zurückkaufen muss. Dessen Besitzer hatte auch die Autopilot-Erweiterung FSD bezahlt und klagte, weil Teile davon nicht richtig funktionierten. Außerdem soll sein Elektroauto gelenkt haben „wie ein betrunkener Fahranfänger“. Tesla erklärte laut einem Bericht dazu, mit einem vorgesehenen Austausch des Autopilot-Computers werde sich das ändern, kam damit aber in dieser ersten Instanz nicht durch.
Ob in dem Model X, über das laut Spiegel im Juni entschieden wurde, ebenfalls Autopilot-Extras aktiviert waren, geht aus dem aktuellen Bericht nicht hervor. Als konkretes Beispiel aus dem Gutachten wird zitiert, dass das System Hindernisse wie schmaler werdende Straßen durch Baustellen nicht zuverlässig erkenne. Außerdem bremse das Model X immer wieder unnötig ab, was vor allem in Innenstädten eine „massive Gefährdung“ bedeute. Dagegen soll Tesla argumentiert haben, dass sein Autopilot nicht für den Stadt-Verkehr gedacht ist. Das wies das Gericht laut dem Bericht mit dem Argument zurück, das manuelle Aktivieren und Deaktivieren könne vom Verkehrsgeschehen ablenken.
„Tesla hält Versprechen nicht ein“
Vertreter der Kläger-Seite war in beiden Prozessen der Jurist Christoph Lindner, der mit dem Autopilot-Urteil von Februar international auf sich aufmerksam gemacht hatte. Ein weiteres Mal zeige sich, dass Tesla vollmundige Autopilot-Versprechen nicht einhalte, kommentierte er laut Spiegel den neuen Sieg vor Gericht. Tatsächlich warten auch treue Tesla-Kunden und -Fans zunehmend ungeduldig auf Verbesserungen des Systems in Europa, wo anders als in Nordamerika noch kein Beta-Test mit der neuen FSD-Software läuft. Sollten die Urteile nach möglichen Berufungen Bestand haben, wird Tesla sich damit beeilen müssen.