Im April 2019 stellte Tesla seinen selbst entwickelten Computer für das Autopilot-System (s. Foto) vor, der wie die damit ermöglichte Option Full Self-Driving und die später in den USA eingeführte Beta-Software dafür mit der Abkürzung FSD bezeichnet wird. Eigentlich sollte die neue Hardware ab diesem Zeitpunkt in allen neuen Teslas eingebaut werden, doch Kunden in China und Europa bekamen zunächst noch den Vorgänger. Einige Funktionen der FSD-Option lassen sich damit nicht nutzen. Aus diesem Grund klagte ein deutscher Käufer eines Model 3 auf Rücknahme – und hat in der ersten Instanz jetzt Recht bekommen.
Tesla-System „wie betrunkener Anfänger“
Von dem Urteil des Landgerichts Darmstadt berichtete an diesem Mittwoch die Publikation Legal Tribune Online. Wann der Kläger das Model 3 kaufte, geht aus dem Bericht nicht exakt hervor. Er trat jedoch im Juni 2020 nach einer Aufforderung zur Mängel-Beseitigung von dem Kaufvertrag zurück, sodass es kurz vorher gewesen sein dürfte. Allerdings soll er die FSD-Option erst nachträglich bestellt haben.
Nach Angaben des Käufers funktionierten Teile dieser Software-Option nicht oder nicht richtig, berichtet Legal Tribune weiter. Genannt werden das automatische Überholen und Wechseln von Spuren auf der Autobahn sowie das Nehmen von Ausfahrten. Das Lenkverhalten des Tesla-Systems soll zudem dem eines „betrunkenen Fahranfängers“ geähnelt haben. Ampeln und Stopp-Schilder habe es nicht erkannt, und auch das automatische Herbeirufen habe nicht funktioniert.
Tesla argumentierte laut dem Bericht in dem Prozess, mit der neuen FSD-Hardware, manchmal auch als HW3 bezeichnet, werde sich das ändern. Der Austausch bei europäischen Kunden war Mitte 2020 bereits angekündigt, begann letztlich aber erst im April 2021. Außerdem sollen die Tesla-Anwälte die Ansicht vertreten haben, dass der Vertrag für den Kauf des Model 3 und der für das Autopilot-Extra als getrennt zu betrachten seien.
Rückkauf des Model 3 für 67.000 Euro
Das Gericht wollte sich diesen Argumenten jedoch nicht anschließen. Das FSD-Paket sei „embedded software“, sodass rechtlich trotz der Nachbestellung von einem einheitlichen Kaufvertrag auszugehen sei, urteilte es laut Legal Tribune. Tesla müsse das Model 3 jetzt für 67.000 Euro zurückkaufen. Besonders teuer wurde der Fall für das Unternehmen offenbar durch eine Äußerung von CEO Elon Musk: Der habe von einer Lebensdauer von Tesla-Elektroautos von 800.000 Kilometern gesprochen. Nach diesem Wert statt den von Tesla im Prozess genannten 250.000-300.000 Kilometern richtete sich Nutzungsentschädigung, die vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abgezogen wird. Die Entscheidung ist nach dem Bericht allerdings noch nicht rechtskräftig.