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Elektroauto-Anreize: Weniger Umweltbonus bei Leasing, Mehrfach-Förderung zulässig

bafa elektroauto umweltpraemie september 2020

Bild: Bafa

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Ab Beginn nächster Woche gelten neue Bedingungen für den Umweltbonus, der im Rahmen der aktuellen Förderung für reine und hybride Elektroautos bezahlt wird. Diese Änderungen beziehen sich einerseits auf Leasing-Fahrzeuge, andererseits auf die Kombination der Kaufprämie mit anderen Förderprogrammen, die bislang nicht zulässig war.

Elektroauto-Leasing kostet Prämien-Teile

Wer ein Elektroauto least, erhält nach der neuen Richtlinie nicht mehr den vollen Umweltbonus. Dieser wird in den zwei Preisklassen (Basis-Nettopreis unter 40.000 Euro und über 40.000 Euro) und zwei Fahrzeugklassen (reine Elektroautos und per Stecker aufladbare Hybride) stattdessen nach der Leasingdauer gestaffelt. Bei 6 bis 11 Monaten werden für reine Elektroautos unter 40.000 Euro als Umweltprämie 1500 Euro bezahlt statt der vollen 6000 Euro vom Staat, bei teureren E-Fahrzeuggen 1250 Euro statt 5000 Euro, also jeweils nur ein Viertel.

Bei 12 bis 23 Monaten Leasing gibt es 3000 Euro bzw. 2500 Euro staatliche Prämie für das Elektroauto. Ab zwei Jahren Leasing wird dann der volle Bonus wie beim Kauf gezahlt, also bis Ende 2021 bis zu 6000 Euro vom Staat. Bei kürzerer Dauer wird laut Bafa jedoch auch der Hersteller-Anteil zur Umweltprämie entsprechend gekürzt.

Für Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige ist vor allem die zweite Änderung der Richtlinien bedeutend, denn das alte Kombinationsverbot fällt weg. Dadurch ist es jetzt möglich, verschiedene Förderprogramme von Ministerien und anderen Stellen parallel zu nutzen. Allerdings ist dafür eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem jeweiligen Fördergeber notwendig.

Vom BMWi heißt es dazu: „Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen, und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.“ Zum Start der neuen Regelungen existieren bereits Vereinbarungen, die eine Kombination möglich machen. So kann der Umweltbonus mit den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) kombiniert werden.

Nicht alle Programme kombinierbar

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ richtet sich beispielsweise an Unternehmen der Wohlfahrt. Sie können beim Umstieg auf Elektroautos bis zu 10.000 Euro Förderung bekommen. Allerdings erfolgt eine Verrechnung, wobei der Herstelleranteil nicht in die Berechnung mit einfließt. Warum die Möglichkeit zur Mehrfach-Förderung nicht für alle Unternehmen gilt, also beispielsweise auch Handwerker, blieb zunächst unklar. Das Programm „Saubere Luft“ wiederum richtet sich vor allem an Kommunen und Städte in Bezug auf deren Nahverkehr. Es wird in der Veröffentlichung des BMWi als kombinierbar genannt, obwohl laut der Richtlinie Kommunen und Bund für den Umweltbonus nicht antragsberechtigt sind.

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