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Exklusiv: US-Behörde will Tesla-Werbung für Autopilot verbieten – deutsche Klage scheitert

tesla autopilot kameras sichtfelder

Bild: Tesla (Symbolfoto)

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Kleingedrucktes kann helfen – muss es aber nicht. Laut einem Bericht der Los Angeles Times hat die kalifornische Auto-Behörde DMV ein Verfahren eingeleitet, um zu erreichen, dass Tesla bestimmte Aussagen zu seinem Autopilot-System und vielleicht sogar die Bezeichnung verändert. In ihrer jetzigen Form seien sie irreführend, argumentiert die Behörde. Mit einer ganz ähnlichen Begründung hatte 2019 der deutsche Wirtschaftsverein Wettbewerbszentrale gegen Tesla geklagt und 2020 zunächst Recht bekommen. Doch wie teslamag.de erfuhr, ist er mit seinem Anliegen, Tesla manche Autopilot-Aussagen verbieten zu lassen, inzwischen endgültig gescheitert.

Kalifornische Behörde gegen Tesla-Werbung

Das DMV erhebt seine förmlichen Vorwürfe gegen Tesla in zwei Eingaben von Ende Juli, berichtete am Freitag zunächst die Los Angeles Times. Darin zitiert die Behörde die Begriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving Capability“ sowie zwei Sätze, in denen Tesla die (teils zukünftigen) Fähigkeiten seiner Software beschreibt. Alles zusammen erwecke den Eindruck, damit ausgestattete Fahrzeuge ließen sich autonom betreiben. Dies sei nicht korrekt und könne auch nicht dadurch geheilt werden, dass Tesla auf derselben Autopilot-Seite auf Einschränkungen hinweist, schreibt das DMV.

Die beiden Eingaben sind an Kaliforniens Office of Administrative Hearings gerichtet, das laut seiner Selbstbeschreibung in administrativen Streitfragen entscheidet. Mit ihnen will sich das DMV Gegenmaßnahmen bis hin zum Entzug der Händler-Lizenz für Tesla in Kalifornien genehmigen lassen, alternativ aber andere angemessene Schritte. Auf Anfrage der LA Times erklärte die Behörde, sie wolle erreichen, dass Tesla Verbraucher und Kunden besser über Fähigkeiten und Grenzen von Autopilot und FSD informiere. Laut dem Bericht hat das Unternehmen zunächst 15 Tage Zeit für eine Antwort an die Schiedsstelle.

Wann sie entscheidet, geht aus dem Bericht nicht hervor. Doch der Fall erinnert stark an eine Klage der deutschen Wettbewerbszentrale gegen Tesla wegen unlauteren Wettbewerbs. Die wurde schon 2019 eingereicht und richtete sich unter anderem gegen die damalige FSD-Aussage „Bis Ende des Jahres: Automatisches Fahren innerorts“. Im Juli entschied das Landgericht München I tatsächlich, dass sowohl einzelne Begriffe als auch die Tesla-Beschreibung für Autopilot und FSD im Konfigurator insgesamt irreführend seien. Einschränkende Hinweise seien nicht klar genug, um das z verhindern.

Autopilot-Aussagen in Deutschland bleiben erlaubt

Das feierte die von anderen Unternehmen und Verbänden getragene Wettbewerbszentrale mit einer Mitteilung, laut der das Gericht Teslas Autopilot-Werbung verboten habe. Eine Berufung war allerdings möglich, und statt sich in das Urteil zu fügen, nutzte Tesla diese Option. Für Oktober 2021 sei die mündliche Verhandlung darüber angesetzt, berichtete der klagende Verein kurz davor noch, allerdings nicht über deren Ergebnis.

Das spätere Schweigen könnte damit zusammenhängen, dass er in der zweiten Instanz mit seinem Anliegen gescheitert ist. Das Oberlandesgericht München sei in der Berufungsverhandlung im vergangenen Oktober der Argumentation von Tesla gefolgt und habe die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, wurde teslamag.de am Freitag aus informierten Kreisen zugetragen. Und nicht nur das: Die Wettbewerbszentrale soll gegen diese Entscheidung vor den Bundesgerichtshof gezogen und Ende Juli auch dort unterlegen sein. Das für Tesla positive OLG-Urteil sei damit abschließend und verbindlich, hieß es. Die Informationen ließen sich zunächst nicht unabhängig bestätigen, klingen aber plausibel. Falls das Verfahren in Kalifornien anders ausgeht, könnte Tesla seine Autopilot-Aussagen dort also bald vorsichtiger formulieren müssen als in Deutschland.

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