Im Konflikt um Werbeaussagen für sein Autopilot-System in Deutschland gibt sich Tesla noch nicht geschlagen – wie wahrscheinlich zu erwarten war. In diesem Juli war das Landgericht München dem Wirtschaftsverein Wettbewerbszentrale gefolgt, der gegen bestimmte Autopilot-Aussagen auf der Tesla-Website geklagt hatte. CEO Elon Musk hatte daraufhin schon erkennen lassen, dass er das Urteil nicht ernst nimmt. Jetzt wird berichtet, dass Tesla tatsächlich dagegen in Berufung gegangen ist – und dass wohl erst in etwa einem Jahr darüber entschieden wird.
Autopilot-Urteil erst in einem Jahr
Aktuell habe das Oberlandesgericht München den Termin für das neue Tesla-Verfahren auf Anfang Oktober 2021 gelegt, berichtete die Welt am Sonntag unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Selbst dieser Termin könne sich noch einmal verschieben. Und weil das Urteil aufgrund der Berufung noch nicht rechtskräftig sei, könne Tesla bis zur Entscheidung darüber für sein Autopilot-System weiter werben wie bisher und mache das auch.
Weil zu den Mitgliedern der Wettbewerbszentrale (voller Name: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) auch die drei deutschen Autokonzerne gehören, sahen manche in der Klage einen Versuch, nicht etwa für fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern einen überlegenen Konkurrenten zu bremsen. CEO Musk machte sich im August über das deutsche Urteil lustig: Wenn Tesla sein System nicht mehr Autopilot nennen dürfe, müsse Deutschland auch seine Autobahnen umbenennen, sagte er in einem Podcast.
Wie juristisch kundige Personen teslamag.de in diesem Sommer erklärten, hätte Tesla sich nach dem Urteil relativ leicht aus der Affäre ziehen können, dazu aber auf gewisse Weise einlenken müssen: In Deutschland darf man in Werbung und Marketing viel erzählen, muss es aber zumindest mit erklärenden Texten einschränken, wenn die Darstellung übertrieben ist. Darauf verzichtete Tesla, sodass das Gericht schon die Bezeichnung Autopilot irreführend fand. Mit einem einfachen Sternchen-Text mit Erläuterungen dazu wäre dem deutschen Wettbewerbsrecht aber Genüge getan gewesen.
Tesla gewinnt Zeit bis Prozess
Doch statt für diese pragmatische Lösung entschied sich Tesla für die Berufung, was angesichts der Äußerungen von Musk und der Tatsache, dass er Prozessen nicht aus dem Weg geht, nicht verwunderlich ist. Und so heißt das Assistenzsystem in Deutschland auch weiterhin Autopilot ohne Sternchen-Ergänzung, und auch die Texte auf der Tesla-Website scheinen sich seit Juli kaum verändert zu haben (einige einschränkende Hinweise enthielten sie schon vorher). Mit der Berufung hat Tesla Zeit gewonnen. Und angesichts der Leistungsfähigkeit der aktuell in den USA in Beta-Tests befindlichen neuesten Autopilot-Version könnte in einem Jahr vor Gericht schon ganz anders argumentiert werden.