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Deutsches Gericht verbietet Bezeichnung „Autopilot“ – wird Tesla sich daran halten?

15. Juli 2020 | 88 Kommentare

tesla model-3 website autopilot fsd

Bild: Autopilot-Angaben auf deutscher Tesla-Website (im Juli 2019 lt. Wettbewerbszentrale)

Noch dürfte Tesla-CEO Elon Musk die Angelegenheit nicht in die eigene Hand genommen haben (falls er überhaupt schon davon weiß), aber das kann im Zweifelsfall schnell gehen: Auf eine Klage des Wirtschaftsvereins Wettbewerbszentrale gegen Tesla hin hat das Landgericht München am Dienstag entschieden, dass Tesla die Bezeichnung Autopilot für seine Fahrassistenz-Systeme in Deutschland nicht mehr verwenden darf, ebenso wenig wie den Ausdruck „volles Potenzial für autonomes Fahren“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – und Tesla spricht weltweit von Autopilot und autonomem Fahren, sodass nicht zu erwarten ist, dass Musk es hinnimmt.

Tesla-Aussagen laut Gericht irreführend

In seinem Urteil habe die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kammer der Klage der Wettbewerbszentrale „vollumfänglich stattgegeben“, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Die Tesla-Aussagen zum Autopilot-System auf der Website im Juli 2019 seien sowohl als Ganzes als auch in „vom Kläger separat angegriffenen Bestandteilen“ als irreführend im Sinne des Wettbewerbsrecht zu bewerten. Denn bei den Adressaten handele es sich in Fall von Tesla um normale Verbraucher, und bei diesen werde „eine Vorstellung geweckt, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe“.

Nach der Entscheidung müsste Tesla wohl tatsächlich zumindest in Deutschland neue Bezeichnungen für das Autopilot-System und autonomes Fahren finden. Aber das Landgericht München war nur die erste Instanz und weist in seiner Pressemitteilung explizit darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Das bedeutet laut einer Kanzlei-Information zunächst einmal, dass nicht beide Seiten auf Rechtsmittel verzichtet haben, die sie damit innerhalb einer bestimmten Frist noch anmelden können.

Verzögerung durch Tesla möglich

Nachfragen von teslamag.de bei dem Gericht und bei Tesla zu dem Thema blieben zunächst unbeantwortet. Von Tesla ist aber fast mit Sicherheit zu erwarten, dass das Urteil nicht akzeptiert wird – oder jedenfalls nicht umgesetzt. Das Unternehmen nennt sein System in der ganzen Welt seit vielen Jahren Autopilot und CEO Musk spricht schon fast genau so lange von autonomem Fahren, zuletzt sogar wieder auf der höchsten Stufe 5. Von einem deutschen Landgericht dürfte er sich auch angesichts seines entschiedenen Auftretens gegen die lokalen Behörden am Tesla-Werkssitz Fremont in der Corona-Sperrzeit nicht davon abhalten lassen.

Somit könnte Tesla zunächst in Berufung gegen das Autopilot-Urteil gehen, das dann in der nächsten Instanz neu verhandelt würde. Wenn das höhere Gericht eine Revision nicht ausschließt, wäre auch diese anschließend noch möglich – oder eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung. All das könnte die Rechtskraft der Entscheidung aus dieser Woche womöglich so lange verzögern, bis Tesla wirklich zumindest technisch autonomes Fahren realisiert hat.

Tags: Autonomes Fahren, Autopilot, Deutschland, Elon Musk, FSD, Tesla

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