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Wie das „Handelsblatt“ berichtet, haben sich Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium auf Eckpunkte für ein Elektromobilitätsgesetz verständigt. Erstmals wird darin eindeutig festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und welche Vorteile die Besitzer solcher Fahrzeuge genießen können.
„Neben reinen Elektrofahrzeugen wollen wir auch die besonders alltagstauglichen Plug-In-Hybride privilegieren – sofern sie einen echten Umweltvorteil aufweisen“ heißt es von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). „Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen“, fügte Sie hinzu.
Fahrzeuge, welche maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können sollen dementsprechend eine Plakette erhalten. Hat man eine solche Plakette, so ist es erlaubt die Busspuren mitzubenutzen und sein Fahrzeug auf Sonderparkplätze abzustellen.
In einem späteren Schritt will der Bund Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen. Bis zum Jahre 2017 will man fast alle Plug-In-Hybride umfasst haben. Ein Jahr später, nämlich 2018, soll es dann verschärfte Regelungen geben. So muss dann ein Fahrzeug 40 statt 30 Kilometer elektrisch fahren können.
„Damit geben wir den Herstellern genügend Zeit, noch bessere Batterien zu entwickeln“, sagte die Ministerin gegenüber dem „Handelsblatt“. Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch von den Ministern abgezeichnet werden um gültig zu sein.