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Doch kein Geld für privates Elektroauto-Laden: Behörde will Wallbox-Registrierung verweigern

WallConector

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Bild: Tesla (Symbolfoto)

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In dieser Woche wurde eine neue Möglichkeit für Besitzer von Elektroautos bekannt, ohne Arbeit Geld zu verdienen. Mittlerweile herumgesprochen hat sich, dass sich für mehrere hundert Euro die so genannte THG-Quote verkaufen lässt, mit deren Hilfe Mineralöl-Firmen CO2-Verpflichtungen einhalten können. Bei einem der Vermittler dafür kann man darüber hinaus neuerdings die eigene Wallbox für das gleiche System anmelden, was nach seinen Angaben noch einmal 200 Euro einbringen kann. Über das Konzept soll vorher mit der Bundesnetzagentur gesprochen worden sein – doch die Behörde veröffentlichte am Freitag eine Klarstellung, die sich ganz anders anhört.

Neue Elektroauto-Zahlung mit Tricks

Nach den ersten Meldungen über die neue Einnahme-Quelle mit Elektroautos (in diesem Fall sogar Plugin-Hybride) dauerte es nicht lange, bis sie in Frage gestellt wurde. Denn Voraussetzung dafür ist der Betrieb einer öffentlichen Ladestation. Das dürfte bedeuten, dass professionelle Betreiber schon lange davon Gebrauch machen. Doch der THG-Vermittler ZusammenStromen stellte eine Konstruktion für Privatleute vor, die sich durchaus trickreich anhört: Man meldet die eigene Wallbox bei der Bundesnetzagentur als öffentlich an, aber im Zweifelsfall nur zu sehr begrenzten Öffnungszeiten, und stimmt der Veröffentlichung von Daten einschließlich der Adresse nicht zu.

Auf diese Weise wird aus einer privaten Elektroauto-Station eine zumindest so weit öffentliche, dass der dort gezapfte Strom zur Vergütung über die THG-Quote angemeldet werden kann. Das sollen immerhin 10 Cent pro Kilowattstunde sein. Zudem kann man das jährliche Volumen schätzen, und ein Nachweis ist laut ZusammenStromen normalerweise nicht erforderlich. Andere Anbieter in dem umkämpften THG-Markt, aber nicht alle, kritisierten das Modell als missbräuchlich. Ein Vertreter von ZusammenStromen selbst verteidigte es in einem Interview, in dem er unter anderem erkennen ließ, dass die Bundesnetzagentur vorher darüber informiert wurde.

Man habe mit der Behörde über die Registrierung öffentlicher Wallboxen gesprochen und sei zu einer „brauchbaren Lösung gekommen“, sagte Andre Lienen von ZusammenStromen laut Elektroauto-News.net. Das bezog sich zwar nur auf die konkrete Frage, was man bei Privatpersonen in den Feldern Firmenname und Geschäftsführer eintragen soll. Aber wenn die Aussage stimmt, dürfte die Bundesnetzagentur zumindest im Vorfeld gewusst haben, was das Unternehmen plante.

Netzagentur will volle LSV-Beachtung

Die „Klarstellung“, die am Freitag auf ihrer Website veröffentlicht wurde, hört sich allerdings nicht danach an. Sie befindet sich dort, wo man zuvor wohl direkt mit der Anmeldung einer Elektroauto-Wallbox als öffentlich beginnen konnte, doch das ist jetzt erst möglich, nachdem man am Ende der neuen Seite auf „weiter“ geklickt hat. Denn zusammen sehen sich Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt laut dem Text aus aktuellem Anlass veranlasst, die Voraussetzungen genauer zu erläutern.

Ein öffentlicher Ladepunkt müsse diese Funktion auch tatsächlich erfüllen, heißt es darin, und das erfordere unter anderem eine „ausreichende zeitliche Verfügbarkeit“. Eine Öffnung für nur Minuten pro Tag sei angesichts mehrerer Stunden Ladezeit für ein Elektroauto nicht genug, weshalb sie nicht mit der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV) vereinbar sei. Hinzu kämen technische Mindestanforderungen wie eine standardisierte Daten-Schnittstelle. Wie vor kurzem bekannt wurde, verstoßen auch hunderte Gleichstrom-Säulen einschließlich aller Tesla-Supercharger in Deutschland gegen die LSV, was von den Behörden geduldet wird, damit nicht große Teile der öffentlichen Elektroauto-Infrastruktur verschwinden. Laut ihrer Klarstellung nimmt die Bundesnetzagentur aber nur Ladepunkte in ihr Register auf, die „vollumfänglich“ der LSV entsprechen, und will für alle anderen auch die für die Anmeldung zu der Strom-Vergütung nötige Bestätigung nicht mehr ausstellen.

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