Bild: Freiwillige Feuerwehr Kulmbach
Elektroautos sind nicht mehr nur dank Tesla im Kommen und werden inzwischen auch von der Bundesregierung nach Kräften unterstützt. So stimmte der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Großen Koalition einem Gesetzentwurf zu, der den Aufbau von Lade-Infrastruktur erleichtern soll: Bei Neubauten oder großen Renovierungen von Wohnhäusern mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig die Verlegbarkeit von Kabeln für Elektroauto-Ladestationen vorbereitet und Platz für diese gelassen werden. Noch allerdings wird nicht auf allen Ebenen das Feld für Elektroautos bereitet: Ganz im Gegenteil verbot in derselben Woche die Verwaltung einer fränkischen Kleinstadt Autos mit Fahrbatterien die Einfahrt in eine ihrer Tiefgaragen.
Elektroauto-Verbot in Kulmbach
Mit dem „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur“ (zweifach abgekürzt auch als GEIG bezeichnet) will die Regierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Ausbau der Elektroauto-Ladeinfrastruktur beschleunigt wird, wie es in der Erläuterung zu dem Entwurf heißt. Außerdem wird damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Die darin vorgesehene Vorgehensweise erscheint nicht ungeschickt: Bauherren werden nicht verpflichtet, sofort reihenweise Ladepunkte für erst in Zukunft vorhandene Elektroautos zu schaffen. Aber sie müssen, ab bestimmten Größen und in bestimmten Quoten, Vorbereitungen dafür treffen. So müssen neue Wohnhäuser ab fünf dazugehörigen Stellplätzen (die sich auch im Gebäude befinden können, also als Tiefgarage) für jeden davon Leitungsinfrastruktur für Elektroauto-Ladestationen bekommen. Bei Gewerbe-Bauten gilt diese Pflicht ab zehn Stellplätzen für jeden fünften, zusätzlich muss schon ein Ladepunkt errichtet werden.
Elektroauto-Ladeplätze gab es natürlich auch vor der Verabschiedung dieses Gesetzes schon, nach Angaben auf ihrer offiziellen Website unter anderem in einer Tiefgarage der oberfränkischen Kreisstadt Kulmbach mit rund 26.000 Einwohnern. 78 Stellplätze sind für die Anlage am örtlichen Eku-Platz ausgewiesen, und in Klammern dazu „3 Elektro“. Wegen eines brennenden Autos in der Garage im September 2020 war sie bis vergangene Woche geschlossen – und zur Wiedereröffnung ließ das Tiefbauamt wissen, dass Elektroautos und Hybride dort künftig nicht mehr parken dürfen.
Garage wegen Verbrenner-Golf geschlossen
Das hört sich nicht nur wegen der dort offenbar vorhandenen Ladestationen absurd an, sondern auch einfach so. Wie zum Beispiel Tesla zu betonen nicht müde wird, brennen seine Elektroautos deutlich seltener als konventionelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Und der Brand, der die fünfmonatige Schließung erzwang, ging nicht etwa von einem Tesla oder anderen Elektroauto aus, sondern von einem VW Golf, wie Bilder der örtlichen Feuerwehr zeigen.
Trotzdem will das Tiefbauamt von Kulmbach in der frisch reparierten Tiefgarage künftig weder Elektroautos noch Hybride sehen, berichtete das Portal infranken.de. „Die Feuerwehr kann solche Fahrzeuge nicht löschen, sondern muss sie ausbrennen lassen“, wird ein Mitarbeiter des Amtes zitiert. Außerdem seien die Decken so niedrig, dass es nicht möglich sei, ein brennendes Auto mit schwerem Gerät aus der Garage zu entfernen. Und wenn zu lange Hitze auf den Stahlbeton einwirke, bestehe die Gefahr, dass das Gebäude darüber einstürze.
Die Stadtverwaltung scheint sich ihr Elektroauto-Verbot also gut überlegt zu haben. Ob es sinnvoll ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Sehr deutlich widersprach dieser Bewertung später die Feuerwehr München: „Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht (..) nicht angezeigt“, schrieb sie in einer Pressemitteilung mit Blick auf die Regelung in Kulmbach. Die Pflicht zur Einhaltung baurechtlicher Vorgaben sorge dafür, dass Garagen auch im Brandfall ausreichend sicher seien, unabhängig von der Antriebsart der dort geparkten Autos.
Vielleicht braucht Deutschland also ein weiteres Gesetz zur Förderung von Elektromobilität – eines, in dem steht, dass Betreiber von Tiefgaragen nicht nur Lade-Möglichkeiten vorsehen müssen, sondern auch gewährleisten, dass man mit Elektroautos tatsächlich darin parken und laden kann.