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In Massachusetts hat sich nun das höchste Gericht für Tesla Motors und gegen die ansässigen Zwischenhändler und Automobilverbände entschieden, indem es den Direktvertrieb der eigenen Fahrzeuge erlaubt. Zuvor hatten sich die Niederlassungen anderer Hersteller beschwert und behaupteten, dass Tesla Motors illegale Wettbewerbsvorteile nutzt.
Man versuchte mit der gesetzlichen Regelung „Chapter 93B“ zu argumentieren, welche gegen solche Wettbewerbsvorteile ausgerichtet ist. Dabei wurde aber wohl nicht bemerkt, dass sich eben jenes Gesetz auf die Unternehmensart Franchise bezieht. Laut Richterin Margot Botsford sei dieses Gesetz bei Tesla Motors nicht anwendbar, da es sich nicht um ein Franchise handelt.
Nun müsste man natürlich vor einer höheren Instanz klagen, dürfte dabei aber wohl wenig Glück haben. Schließlich hat sich das höchste Gericht in Massachusetts bereits gegen diese Interpretation entschieden. Somit darf Tesla Motors seine Fahrzeuge in Massachusetts selbst vertreiben, ohne einzelne Niederlassungen oder Zwischenhändler zu schalten.