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Tesla-Chef nimmt Autopilot-Urteil nicht ernst: „Deutschland müsste Autobahn umbenennen“

Bild: Tesla (Archiv)

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In diesem Juli hatte das Landgericht München Tesla verschiedene Werbe-Aussagen zu seinem Autopilot-System einschließlich der Bezeichnung selbst verboten, weil sie ohne einschränkende Erläuterungen dazu als irreführend bewertet wurden. Wahrscheinlich könnte Tesla sich hier mit einfachen Sternchen-Texten aus der Affäre ziehen, aber CEO Elon Musk hat in dieser Hinsicht jetzt erneut wenig Bereitschaft zum Einlenken gezeigt: Wenn Tesla nicht mehr Autopilot zu seinem System sagen dürfe, müsse Deutschland auch seine Autobahnen umbenennen, sagte er in einem Podcast-Interview mit Automotive News.

Auto-Analogie vom Tesla-Chef

Schon kurz nach Bekanntwerden des Urteils hatte Musk auf Twitter die Auto-Analogie verwendet. Völlig überzeugend ist sie nicht, denn anders als bei der Autobahn, die definitiv für Automobile gebaut ist, sah das Landgericht bei Teslas umfangreichen Fahrassistenz-System den automatischen Aspekt nicht hinreichend gegeben. Dennoch wiederholte der Tesla-Chef diesen Vergleich jetzt in dem Interview. Besonders große Sorgen scheint ihm die Angelegenheit nicht zu machen, denn er lachte dabei.

Gegen die Bezeichnung und Aussagen dazu auf der deutschen Website von Tesla hatte der unabhängige Wirtschaftsverein Wettbewerbszentrale geklagt, zu dessen Mitgliedern die deutschen Auto-Konzerne gehören. Schon zum Zeitpunkt der Klage hatte Tesla die Autopilot-Texte leicht verändert, aber noch heute stehen darin Formulierungen, die das Gericht als falsch oder unzulässig ansah. Das Urteil ist wohl auch noch gar nicht rechtskräftig: Nach der offiziellen Zustellung hat Tesla vier Wochen Zeit, um dagegen Berufung einzulegen, und diese Frist ist noch nicht abgelaufen.

Tesla dürfte Urteil nicht hinnehmen

Die neuen provokanten Äußerungen sprechen allerdings dafür, dass CEO Musk vorhat, gegen das Urteil zu kämpfen, statt die offensive Autopilot-Darstellung mit kleinen Sternen hinter großen Buchstaben zu relativieren. Einschränkungen dazu gab es bei Tesla im Kleingedruckten schon vorher. Aber das Landgericht bemängelte konkret, dass die Überschrift „Autopilot – inklusive“ uneingeschränkt für sich steht – ein Sternchen dahinter, das direkt zu weniger werblichen Aussagen führt, könnte schon ausreichen, um dem deutschen Wettbewerbsrecht Genüge zu tun.

Diesen Gebräuchen könnte sich der Tesla-Chef einfach beugen und auf diese Weise verhindern, dass das Thema Autopilot-Klage noch länger in den deutschen und internationalen Medien bleibt. Aber Musk führt auch Prozesse, bei denen andere wohl lieber nachgeben würden – und hatte damit bislang stets Erfolg. Das Autobahn-Argument könnte also in der zweiten Instanz noch eine Rolle spielen, aber vielleicht fällt Musk und Teslas Anwälten bis dahin noch etwas Besseres ein.

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