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Tesla wehrt sich in Klage: Tweet zu Börsen-Rückzug soll „vollständig wahr“ gewesen sein

Bild: Tesla (Archiv)

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Ohne die erhobenen Vorwürfe zuzugeben oder zu bestreiten, wie es in solchen Fällen gerne heißt, ließen sich Tesla und sein CEO Elon Musk im September 2018 auf eine Einigung mit der US-Börsenaufsicht SEC ein. Vorher hatte der Tesla-Chef auf Twitter erklärt, über einen Wegkauf des Unternehmens von der Börse nachzudenken, und die Finanzierung dafür als gesichert bezeichnet. Unter anderem bezahlten Tesla und der CEO deswegen je 20 Millionen Dollar, und Musk trat als Vorsitzender des Boards zurück. In einem zivilen Prozess aber wehrt er sich jetzt massiv gegen die Darstellung von Tesla-Aktionären, sie in dieser Angelegenheit gezielt getäuscht zu haben.

Berühmter Tweet vom Tesla-Chef

Das wurde am Mittwoch unter anderem durch einen Bericht der Nachrichten-Agentur Bloomberg bekannt. Angesichts der vorherigen Einigung mit der SEC überraschend heißt es darin, Musks Twitter-Nachricht von 7. August 2018 sei „vollständig wahr“ gewesen. „Denke über einen Rückkauf von Tesla von der Börse für 420 Dollar nach. Finanzierung gesichert“, lautete deren inzwischen fast berühmter Inhalt. Während man die Aussage, dass jemand über etwas nachdenkt, wohl kaum widerlegen kann, war die Behauptung zur bereits gesicherten Finanzierung laut der damaligen SEC-Klage nicht mit Fakten gedeckt.

Darauf berufen sich auch mehrere Tesla-Aktionäre, die wegen der Vorgänge im Jahr 2018 eine Sammelklage eingereicht haben. Eine neue Eingabe der Musk-Seite in dem Prozess dagegen hält laut Bloomberg fest: „Musk hat darüber nachgedacht, Tesla für 420 Dollar pro Aktie von der Börse zu kaufen. Die Finanzierung war gesichert. Es gab Unterstützung von Investoren.“ Der Tesla-Chef sei zum Zeitpunkt seines folgenreichen Tweets nicht nur der festen Überzeugung gewesen, dass die Finanzierung gesichert gewesen sei, es habe auch den Tatsachen entsprochen.

Der Richter in dem Fall und die involvierten Parteien können auch lesen, wie die Tesla-Anwälte das begründen, die allgemeine Öffentlichkeit nicht: In einer bearbeiteten Form war die Eingabe am Mittwoch im Internet zu finden, aber ungefähr Hälfte des Textes ist geschwärzt. Das betrifft vor allem Stellen, an denen es heikel, also interessant wird: „Der PIF-Fonds hat der Finanzierung einer Transaktion für einen Börsen-Rückkauf von Tesla zugestimmt“, lautet zum Beispiel eine Zwischenüberschrift darin – gefolgt von gut einer Seite geschwärzten Passagen. Ganz am Ende erfährt man aber immerhin, dass der saudische Fonds bekannt dafür sei, selbst Investitionen in zweistelliger Milliarden-Höhe mündlich zu vereinbaren.

Juristische Nachspiele für Musk

Der akute Spuk um den möglichen Börsen-Wegkauf in einer Zeit, in der Tesla nach späteren Erzählungen von Musk in größten Schwierigkeiten mit dem Model 3 steckte, dauerte nur gut zwei Wochen: 17 Tage später sagte der CEO ihn in einem Blog-Beitrag ab (obwohl nach seiner Darstellung mehr als genügend Geld dafür zur Verfügung gestanden hätte).

Das juristische Nachspiel aber zieht sich hin. Teil der Einigung mit der SEC war auch Twitter-Zurückhaltung von Musk, die er bislang ohne weitere Konsequenzen recht lose auslegt. Mit der jetzt eingereichten Erwiderung auf die Aktionärsklage wollen seine Anwälte verhindern, dass das Gericht in Kalifornien Teilfragen vor dem eigentlichen Prozess gegen Tesla entscheidet. Eine Anhörung dazu gibt es im März, die Verhandlung soll laut Bloomberg Ende Mai beginnen.

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