• Zum Inhalt wechseln
  • Skip to main content
  • Zum Inhalt wechseln

Teslamag.de

  • Facebook
  • X
  • Youtube
  • Instagram
  • Startseite
  • Model 3
  • Model S
  • Model Y
  • Model X
  • Cybertruck
  • Roadster
  • Semi
  • Powerwall
  • Marktplatz
Anzeige

Tesla führt 0,35€/Minute Strafgebühr ein, wenn man Supercharger nach Ladevorgang blockiert

17. Dezember 2016 | 93 Kommentare

Bild: Tesla

Wir hatten erst vor wenigen Tagen darüber berichtet, dass Tesla gegen den Missbrauch der Supercharger vorgehen will. Ein Twitter-Nutzer hatte sich bei Elon Musk beschwert, dass diese oftmals als Parkplätze missbraucht werden, auch wenn der eigentliche Ladevorgang längst vollzogen ist. So würden einige Tesla-Fahrer stundenlang oder gar über Nacht dort stehen.

Tesla-CEO Elon Musk stimmte zu, dass dies ein Missbrauch des Ladenetzwerks wäre und die Supercharger nicht dafür vorgesehen seien. Er sagte, dass Tesla sich „darum kümmern“ wird. Dass man sich jedoch innerhalb weniger Tage eine Lösung für dieses Problem ausdenkt und dann auch tatsächlich bereits umsetzt, damit hätte wohl niemand gerechnet.

Nun erklärte Tesla jedoch mittels Pressemitteilung, dass man sich für eine Strafgebühr in Höhe von 0,35 Euro pro Minute entschieden hat (nicht bei Destination-Charger), die direkt nach dem abgeschlossenen Ladevorgang beginnt. Der Tesla-Fahrer hat jedoch fünf Minuten Zeit sein Auto von der Supercharger-Station umzuparken, wodurch die Strafgebühr der ersten fünf Minuten verfällt.

Damit man weiß, wann der Ladevorgang abgeschlossen ist, erhält man weiterhin eine Benachrichtigung von der Tesla-App direkt auf sein Smartphone. Ebenso wird man eine zusätzliche Benachrichtigung erhalten, wenn die Strafgebühren anfallen. Laut Tesla muss der Kunde die Strafgebühren dann anschließend bei seinem nächsten Besuch des Service Centers begleichen.

Die Gebühren belaufen sich auf 0,35 Euro/Minute in Deutschland und Österreich sowie 0,40 CFH/Minute in der Schweiz – ohne Limit nach oben. Dabei ist es auch völlig unabhängig, ob weitere Ladestationen verfügbar sind. Eine solche Strafgebühr fällt trotzdem an, wenn man die jeweilige Ladestation nach dem Ladevorgang für andere Tesla-Fahrer blockiert.

Passend dazu

Tags: Geldstrafe, Supercharger, Tesla

Marktplatz
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

  • Tesla-Woche 38/26: Semi auf IAA, Roadster reservierbar, Optimus-Einkauf, 4680 verbessert
  • Aktuell: Tesla soll unter Eid NHTSA-Fragen zu Regel-Konformität von Cybercab beantworten
  • Aktuell: Tesla kündigt zu Europa-Start von Semi Ladenetz mit mehr als 100 Megachargern an
  • Aktuell: Tesla zeigt Semi zum 2. Mal auf Messe in Hannover, Long Range für Europa möglich
  • Aktuell: Tesla nennt Termin für Neuvorstellung von Roadster – Vorbereitungen bei SpaceX?
Anzeige
  1. Startseite
  2. Geldstrafe
  • Startseite
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Copyright © 2026 · Teslamag.de