Bild: Tesla Motors
Tesla Motors gab am Freitag bekannt, dass man die Garantie der Antriebseinheit mit der Garantie des Batterie-Pakets (Akku) gleichstellt. Das bedeutet, dass man nun acht Jahre und unbegrenzt viele Kilometer Garantie auf die Antriebseinheit bekommt. Auch die Anzahl der Besitzer ist in diesem Zeitraum nicht von Relevanz, sodass die Garantie trotz Weiterverkauf bestehen würde.
Die neue Garantieerweiterung bezieht sich bei Neubestellungen nur auf das 85 kWh Model S, gilt jedoch rückwirkend auf alle bisher produzierten Model S weltweit. Dabei merkt Tesla Motors an, dass diese Garantiezeit von Anfang an hätte existieren müssen. Schließlich glaubt man fest daran, dass Elektrofahrzeuge weniger anfällig sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Aus Investorensicht wird sich die Garantieerweiterung zunächst negativ auf die Umsätze auswirken, da die Rücklagen für Garantiefälle vergrößert werden müssten, zumal diese neue Regelung rückwirkend für ältere Produktionen gilt. Langfristig soll sich dieser Schritt natürlich positiv auf Verkaufszahlen auswirken und entsprechend auch in der Bilanz zeigen.
Mit der Erweiterung der Garantie geht Tesla Motors sicherlich auf die Probleme ein, die einige Medienvertreter der Fachpresse während längerer Fahrtzeit angesprochen haben. So wurde berichtet, dass man in verschiedenen Dauertests öfter Probleme mit der Antriebseinheit hatte und diese bis zu drei Mal an einem Fahrzeug ausgewechselt werden musste.
Elon Musk bestätigt zudem über Twitter, dass es diese Garantiezeit auf die gleichen Fahrzeugteile auch für das Model X und das Model 3 geben wird. Dabei korrigierte er auch einen Nutzer, welcher das Model 3 mit drei vertikalen Balken schrieb („Model III“) und machte aufmerksam, dass es entweder Model 3 geschrieben wird oder die drei horizontalen Balken verwendet werden.