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US-Verkehrsaufsicht wegen Behauptung verklagt, Teslas Lenkautomatik reduziere Unfallrate

Bild: Tesla

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Anfang dieses Jahres hatte die US-Verkehrsaufsicht NHTSA nach der Untersuchung eines tödlichen Unfalls mit einem Model S bei eingeschaltetem Autopiloten die Untersuchungsergebnisse präsentiert, aus denen hervorging, dass Tesla oder der Autopilot keine schuld am Unfall trugen. Vielmehr wurde kürzlich noch einmal bestätigt, dass der Fahrer mehrere Warnmeldungen ignorierte.

Mit der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse hat die NHTSA zugleich auch eine Auswertung über die gestiegene Sicherheit durch die Einführung der Lenkautomatik (Autosteer) öffentlich gemacht. Demnach sei die Unfallrate nach Einführung der Lenkautomatik um 40 Prozent gesunken. Bei der Analyse wurden die gefahrenen Kilometer und die Anzahl der durch Unfälle ausgelöster Airbags herangezogen, wobei ausschließlich Fahrzeuge mit der Autopilot-Hardware analysiert wurden (Model S Produktionszeitraum 2014-2016 und Model X ab 2016).

Unfälle pro Millionen Meilen vor und nach der Einführung der Lenkautomatik (Abbildung © NHTSA)

Aufgrund dieser Aussage klagt nun Randy Whitfield, Statistiker bei Quality Control Systems Corp., gegen die NHTSA (via Forbes), da es keine Datenlage zu dieser Behauptung in den veröffentlichten Dokumenten gab und die Behörde ihm auch keine Auskunft darüber erteilen wollte, wie man überhaupt auf dieses Ergebnis kam.

Whitfield möchte mit seiner Klage erreichen, dass die NHTSA ihrer Auskunftspflicht nachgeht und die Daten für eine unabhängige statistische Auswertung offenlegt. Man möchte herausfinden, ob die von der NHTSA angewandten Methoden zur Ermittlung dieser Daten wissenschaftlichen belegbar und reproduzierbar sind. Sollte es stimmen, wäre es sehr zu begrüßen, schreibt er.

Den Untersuchungsergebnissen mangele es nicht nur an grundlegenden Informationen, die zu den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit gehören. Vielmehr sei man auch darüber verwundert, dass die Reduktion der Unfallrate mit der „Installation“ statt mit der tatsächlichen „Nutzung“ der Lenkautomatik in Verbindung gebracht wird.

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