Tesla gibt in seinem Online-Konfigurator zwei Preise an: den tatsächlichen bei Barzahlung, Finanzierung oder Leasing sowie eine Angabe „nach Steuervergünstigungen und Kraftstoffkosten-Einsparungen“. Letzteres stellt in Deutschland laut der Wettbewerbszentrale einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Mit seiner hierzulande unüblichen Preisangabe will Tesla in den Fokus rücken, welche Kosten für die Kunden nicht anfallen – etwa die für Benzin oder mögliche Steuervorteile für Elektroauto-Besitzer. Beim Barkauf des Model S liegt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und dem „nach Steuervergünstigungen und Kraftstoffkosten-Einsparungen“ bei 7000 Euro, beim Model X bei 5500 Euro und beim Model 3 bei 5000 Euro. Für Finanzierung und Leasing wird eine reduzierte monatliche Rate angezeigt.
Tesla verstößt mit seiner Preisdarstellung gegen das Wettbewerbsrecht, berichtet die Automobilwoche. Das gehe aus einer Mitteilung der Wettbewerbszentrale hervor, die der Branchenzeitung vorliegt. Tesla muss nun offenbar die Darstellung der Preise für den deutschen Markt anpassen – spätestens ab dem 20. März 2019 dürfen diese nicht mehr „nach Steuervergünstigungen und Kraftstoffkosten-Einsparungen“ angegeben werden.
Die Wettbewerbszentrale hat Tesla der wegen „Irreführung potentieller Interessenten“ und Verstoß „gegen die Preisangabenverordnung“ abgemahnt. Die über einen Zeitraum von fünf Jahren geschätzte Kraftstoffkosteneinsparung sei „willkürlich und intransparent“, sagte Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, der Automobilwoche. Die Preisangabe widerspreche „jeglichen Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit“.
Tesla hat mittlerweile eine Unterlassung abgegeben, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Der US-Hersteller hat demnach vor, innerhalb der gesetzten Frist die Preisangaben auf der deutschen Website anzupassen. Gibt es keine Änderungen, droht eine Vertragsstrafe in noch unbekannter Höhe.