Website-Icon Teslamag.de

Zwei neue Tesla-Rückrufe in KBA-Datenbank: Lenkungsproblem wird untersucht (aktualisiert)

Tesla-Lenkrad

Bild: Tesla (Symbolfoto)

Anzeige

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat zwei neue Rückruf-Aktionen für Elektroautos von Tesla veröffentlicht. Die erste davon betrifft eine „Vorschriftenabweichung bei automatischen Spurwechseln“, also Funktionen des Autopilot-Systems, und dürfte wie in den meisten Fällen bei Tesla mit einem Software-Update bereits erledigt sein. Bei dem zweiten Rückruf aber scheint es um ein Hardware-Problem mit der Lenkung zu gehen, über das deutsche Kunden vor allem mit neuen Model Y schon ab Herbst 2022 vermehrt geklagt hatten. Aktualisierung: Nach Angaben des KBA ist in dem zweiten Fall noch kein Rückruf erfolgt (s. ganz unten).

Tesla-Rückruf „in Untersuchung“ bei KBA

Für beide Rückrufe ist in der KBA-Datenbank als Veröffentlichungsdatum Anfang Juni angegeben, nähere Informationen gibt es aber nur zu einem davon. Dabei handelt es sich um die Aktion im Zusammenhang mit automatischen Spurwechseln, von der nach den Angaben in Deutschland vermutlich 21.776 Model 3, Model S, Model X und Model Y aus den Jahren 2016 bis 2022 betroffen sind. Als Abhilfe-Maßnahme wird ein „Softwareupdate over the air“ genannt. Dieser Rückruf erfordert also keine Werkstatt-Besuche.

Zudem dürfte er längst erledigt sein, denn schon im Oktober 2022 verbreitete Tesla ein Update, das in Deutschland eine „Deaktivierung des Autopilot bei Autobahneinmündungen“ brachte. Es war in dem Jahr bereits die zweite Einschränkung für die Funktion „mit Autopilot navigieren“, die Teil der Tesla-Optionen FSD und EAP ist. „Staatliche Vorschriften“ sollten sie nötig gemacht haben. Also liegt nahe, dass die Beschneidung auf einen Wunsch (oder mehr) des KBA hin vorgenommen wurde, zumal das Amt zuvor von „Auffälligkeiten“ beim Autopilot-System gesprochen hatte.

Ähnlich wie mehrere Tesla-Rückrufe per Software-Update in den USA war die Ursache dafür bei der Veröffentlichung der Maßnahme in diesem Fall also wohl bereits beseitigt. Nicht sicher ist das aber bei der zweiten aktuellen Aktion laut KBA. Als Beschreibung steht „schwergängige hakelige Lenkung bei niedrigen Umgebungstemperaturen“ in der Datenbank, als Angabe zur Überwachung durch die Behörde „in Untersuchung“. Erfasst sind Model 3 und Model Y des Baujahres 2022, eine (potenziell) betroffene Zahl wird aber nicht angegeben.

Lenkungsproblem bei Model Y und Model 3

Hinter diesem Rückruf könnte ein Problem stehen, von dem ab November 2022 vermehrt deutsche Kunden mit neuen Model Y berichteten: Die Lenkung ihres Tesla sollte bei Kälte schwergängig sein und wie ein Maus-Scrollrad nur in kleinen Stufen bewegt werden können. Damals wurde gerätselt, ob möglicherweise nur Model Y aus der deutschen Gigafactory betroffen seien, doch es gab auch Klagen über das Problem bei Elektroautos aus China. Dass das KBA jetzt auch Model 3 als erfasst nennt, spricht dafür, dass nicht nur deutsche Model Y das Problem haben.

Zudem scheint es anders als die Autopilot-“Auffälligkeiten“ noch nicht abgearbeitet zu sein, denn in dem Forum Tesla Fahrer und Freunde berichteten noch im Juni mehrere Mitglieder, bei ihnen sei das Lenkgetriebe oder das komplette Steering Rack getauscht worden, teils auch bei Elektroautos aus diesem Jahr. Für diesen Tesla-Rückruf braucht es also offensichtlich Werkstatt-Besuche. Welches Ausmaß das Problem insgesamt hat, ist wegen der fehlenden KBA-Angabe offen; auf Nachfragen von teslamag.de reagierte die Behörde zunächst nicht. In der Datenbank der EU stammte der jüngste Tesla-Rückruf am Freitag von April 2022.

Update: Lenkung laut KBA kein Rückruf

Aktualisierung: Ein Sprecher des KBA hat Auskunft zu den Rückrufen gegeben. Wie sich dabei herausstellte, gibt es im Fall der Lenkung noch gar keinen, auch wenn die Aktion als eine von insgesamt 17 bei Tesla in der „Rückrufdatenbank“ der Behörde eingetragen ist. Man habe Kenntnis davon, dass der Hersteller in dieser Angelegenheit aktiv sei und deshalb bereits über den Sachverhalt informiert, erklärte der Sprecher. Derzeit überprüfe die Behörde wie in solchen Fällen üblich, unter welchen Bedingungen Fehler auftreten. Wenn dies abgeschlossen sei, würden die Angaben in der Datenbank unter anderem um die Zahl der erfassten Fahrzeuge ergänzt.

Anzeige
Die mobile Version verlassen