Beim Autopilot-System von Tesla seien „Auffälligkeiten“ festgestellt worden, sagte laut einem Bericht in diesem September ein Sprecher des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), und kündigte weitere „Abhilfe-Maßnahmen“ an. Das ließ nach einer Einschränkung der Zusatzfunktion Navigate on Autopilot (NoA) per Software-Update in diesem Juni bereits neue Eingriffe erwarten, und jetzt scheint es so weit zu sein: Deutsche Kunden meldeten eine Autopilot-Veränderung in neuen Software-Versionen, die laut Tesla nicht unbedingt freiwillig war.
Autopilot schaltet sich jetzt vor Einmündung ab
Während in Nordamerika der Beta-Test immer neuer Versionen Autopilot-Software FSD mit weiter reichenden Fähigkeiten stetig ausgeweitet wird, erlebt Europa im Prinzip die entgegengesetzte Entwicklung. Im Frühjahr 2019 verteilte Tesla ein Update für Model S und Model X, das den Einschlag der Lenkhilfe Autosteer begrenzte. Außerdem muss man seitdem automatische Spurwechsel per Blinkhebel bestätigen. In diesem Juni folgte die NoA-Einschränkung: Auch für die bislang ohne Fragen vorgenommenen Autobahn-Wechsel ist jetzt eine Bestätigung erforderlich.
Dem Vernehmen nach ging der Anstoß dazu vom KBA aus, und jetzt scheint die nächste seiner angekündigten Autopilot-Maßnahmen zu kommen. In dieser Woche erhielten Tesla-Besitzer in vielen Ländern laut Meldungen in sozialen Medien die Software-Versionen 2022.36.1. oder 2022.36.2. Und dieses Mal offenbar nur in Deutschland enthalten die Hinweise dazu die Information, dass „staatliche Vorschriften“ eine „Deaktivierung des Autopilot bei Autobahneinmündungen“ gebracht haben.
Wie auch eine Grafik (s. oben) dazu zeigt, bedeutet das, dass das Tesla-System jetzt Alarm schlägt und sich ausschaltet, wenn man mit aktiviertem Autosteer kurz vor dem Ende einer Fahrspur ist, die in eine andere einmündet. Bislang soll es stattdessen manchmal noch auf die neue Fahrbahn gelenkt haben, wurde in dem deutschen Forum TFF berichtet.
Neue Tesla-Einschränkung nur in Deutschland?
Je nach Betrachtungsweise ist die Neuerung also eine Komfort-Einbuße oder ein Sicherheitsgewinn – und welche Perspektive das KBA hat, dürfte klar sein. Dass Tesla in den Software-Hinweisen staatliche Vorschriften erwähnt, macht deutlich, dass eine Behörde dahinter steht. Anders als die Autopilot- und NoA-Einschränkungen von 2019 und diesem Juni wurde die neueste aber zunächst nur aus Deutschland gemeldet. Das KBA zeigt sich also möglicherweise ungeduldiger gegenüber Tesla als seine im grundsätzlich gleichen Rechtsrahmen arbeitenden Pendants im Rest der EU. Und noch im September erwähnte der Sprecher Abhilfe-Maßnamen im Plural, sodass noch mindestens eine weitere zu erwarten wäre.