Besitzer eines Tesla werden bald die Möglichkeit haben, Schäden an ihren Elektroautos aus der Ferne zu inspizieren und die Entstehung auf Video festzuhalten. Möglich machen soll dies die neue „Sentry“ Funktion, was im Deutschen „Wache“ bzw. „Wachdienst“ bedeutet.
Der neue Service wurde von Firmenchef Elon Musk auf Twitter angekündigt und soll „demnächst verfügbar“ sein – allerdings nur für Fahrzeuge, die mit der Autopilot-Hardware 2+ ausgerüstet sind. Musk verriet keine technischen Details, fügte seiner Nachricht aber den Tweet eines Tesla-Fahrers bei, der eine große Delle mit dem Wunsch nach einer „360-Grad-Kamera“ während des Parkens kommentierte.
Tesla Sentry Mode coming soon for all cars with Enhanced Autopilot https://t.co/x2buQWiABX
— Elon Musk (@elonmusk) January 22, 2019
Since it’s part of safety & security, all cars with AP2+ hardware will get it
— Elon Musk (@elonmusk) January 22, 2019
Der Bezeichnung nach zu urteilen dient Tesla Sentry dazu, die unmittelbare Umgebung des Pkw zu überwachen. Zu diesem Zweck dürften die eigentlich für Autonomes Fahren verbauten Kameras dauerhaft oder bei Bedarf – etwa im Falle von Bewegung oder Erschütterung des Fahrzeugs – Aufnahmen machen.
Die Basis für die neue Funktionalität ist die Tesla-Software 9.0, die ab 2017 gebauten Fahrzeugen unter anderem die Nutzung ihrer nach vorne gerichteten Kamera als sogenannte Dashcam ermöglicht. Die erstellten Aufnahmen von maximal 10 Minuten Länge lassen sich auf einen USB-Stick laden und so auf anderen Geräten abspielen. Dies soll bald deutlich komfortabler möglich sein, etwa über die offizielle Tesla Smartphone-App. Geplant ist zudem, zukünftig mehrere Kameras zu kombinieren.
In Deutschland und möglicherweise auch anderen Ländern könnte der Einsatz der Tesla Dashcam problematisch werden. Die Verwendung mit entsprechenden Systemen aufgenommener Videos ist hierzulande umstritten und noch nicht eindeutig geregelt. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs ist die Videoaufzeichnung im Einzelfall aber trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.