Die rund um die Elektroautos von Tesla installierten Kameras lassen sich nicht nur für das Autopilot-System nutzen, sondern auch zum Aufzeichnen von Videos beim Fahren oder Parken. Wenn Aufnahmen der Dashcam- und der Wächter-Funktion an die Öffentlichkeit gelangen, dann meist in Zusammenhang mit (Beinahe-)Unfällen, kleinen Rennen oder Beschädigungen stehender Teslas. Der Besitzer eines Model 3 in Sachsen konnte die Dashcam laut einem Bericht jetzt aber in einem Prozess nutzen, um sich vom Vorwurf grob fahrlässigen und rücksichtslosen Fahrens zu entlasten.
Polizist verfolgte Tesla-Fahrer
Die Geschichte dahinter ist auch sonst interessant. Erzählt wurde sie an diesem Montag zuerst in dem Portal Tag24, das aus mehreren Regionen vor allem im Osten Deutschlands berichtet. Demnach zog der Tesla-Besitzer aus der Gegend um Görlitz an der Grenze zu Polen mit seinem Model 3 die Aufmerksamkeit eines Polizeibeamten auf sich. Er wurde bis nach Hause verfolgt und anschließend wegen angeblich wilder Fahrt und riskanten Manövern angezeigt – und hätte ohne das Entlastungsmaterial der Tesla-Kameras möglicherweise seinen Führerschein verloren und eine Strafe bezahlen müssen.
Laut dem Bericht von Tag24 ist der Tesla-Besitzer Installateur und war im Februar 2020 mit „seinem Schmuckstück“, einem Model 3 SR+, auf dem Weg nach Hause. In einem Dienst-Mercedes hinter ihm befand sich der aktuelle Rektor der Polizeihochschule im nahen Rothenburg und zukünftige Polizeichef von Chemnitz, vermutlich in Zivil und offensichtlich unerkannt. Ihm sei der dynamische Fahrstil des Tesla aufgefallen, sagte der Beamte laut Tag24 jetzt in dem Prozess um das Geschehen. Nach eigener Aussage mit dem Verdacht, es könne gestohlen sein, verfolgte er das Model 3 über mehrere Kilometer, laut Anklage mit bis zu 180 km/h auch in Ortschaften. Vor der Haustür des Beschuldigten wies er sich als Polizist aus und rief Kollegen zur Alkohol-Kontrolle.
Dabei kam ein Wert von 0,0 Promille heraus, berichtet Tag24 weiter – und beim späteren Prozess auch nicht viel mehr. Als verbotenes Auto-Rennen habe der Richter die Fahrt nicht eingestuft, schreibt das Portal. Der Tesla-Fahrer sagte, er sei nicht gerast; das werde nur häufig anders wahrgenommen, weil das Auto „wirklich sehr dynamisch“ sei. Und weil ihm ein Verfolger auffiel, schaltete er laut Tag24 „zur Sicherheit“ seine Tesla-Kameras an. Das dürfte bedeuten, dass er mittels Hupen (in diesem Fall nicht wahrscheinlich) oder Tippen auf den Bildschirm dafür sorgte, dass Aufnahmen der Außen-Dashcams gespeichert wurden.
Videos aus Model 3 entlasten
Diese Videos hat sich der Richter am Amtsgericht Görlitz in dem Prozess angesehen, schreibt Tag24. Sie zeigen zwar keine konkreten Geschwindigkeiten an, ließen aber offenbar doch einen klaren Eindruck zur Entlastung zu: „Von wilder Fahrt, rasanten Überholmanövern oder gar Raserei konnte keine Rede sein.“ Das Verfahren gegen den Tesla-Besitzer sei eingestellt worden, vermutlich gegen Zahlung von 200 Euro an den lokalen Zoo. Und der künftige Chemnitzer Polizei-Chef scheint sich an Elektroautos erst noch gewöhnen zu müssen.