Website-Icon Teslamag.de

OLG-Urteil: Tesla-Fahrer bekommt nach Unfall durch Touchscreen-Bedienung Fahrverbot

Tesla-Model-3-vegan-leder

Bild: Tesla (Symbolbild)

Anzeige

Tesla hat es vorgemacht, und viele andere Hersteller machen es vor allem bei ihren neu kommenden Elektroautos nach: Wo früher eine Vielzahl von Knöpfen und Schaltern das Cockpit zierte, herrscht heute zunehmend Leere, weil die meisten Funktionen auf einen oder mehrere Touchscreens wandern. Beim Tesla Model 3 und Model Y gibt es nur einen Bildschirm, und die Zahl der physischen Bedien-Elemente ist so reduziert wie wohl bei keinem anderen Auto. Aber nach einem jetzt bekannt gewordenen OLG-Urteil kann dessen Nutzung während der Fahrt Bußgeld und dadurch sogar den Führerschein kosten.

Nach Unfall Bußgeld für Tesla-Fahrer

Der Beschluss des OLG Karlsruhe von Ende März wurde jetzt im Blog eines Rechtsanwalts veröffentlicht und darunter diskutiert. Demnach war der Besitzer eines Tesla Model 3 im Frühjahr 2019 auf einer Bundesstraße von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Netzknoten-Zeichen sowie mehreren Bäumen kollidiert. Das Elektroauto dürfte also schwer beschädigt worden sein, doch für den Fahrer war das noch nicht alles: Vom Amtsgericht Karlsruhe wurde er anschließend verurteilt, 200 Euro Geldbuße zu bezahlen und für einen Monat seinen Führerschein abzugeben. Das OLG blieb bei diesem Urteil.

Denn der Tesla-Fahrer hatte sich nach Ansicht beider Instanzen eines Verstoßes gegen Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung schuldig gemacht, der den Umgang mit elektronischen Geräten im Auto regelt. Bekannt dürfte sein, dass man neben dem Steuer nicht auch das Mobiltelefon in der Hand haben darf. Doch auch für eingebaute Helfer wie Navigationsgeräte gibt es Regeln: Man darf sie beim Fahren nur mit der Hand bedienen, wenn dafür „eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät“ ausreicht.

Tesla-Touchscreen zählt als Gerät

Und auch der fest im Tesla Model 3 verbaute Touchscreen für fast alle Funktionen sei ein solches Gerät im Sinne des Gesetzes, befanden beide Gerichtsinstanzen. Der Fahrer hatte an dem Tag mit starkem Regen versucht, auf dem Bildschirm das Intervall für den Scheibenwischer zu verstellen. Wie das OLG feststellte und -hielt, lässt sich der zwar mit einem Schalter an- und ausschalten, aber nur per Touchscreen regulieren, wofür mindestens zweimal Tippen erforderlich sei.

Und das hätte der verurteilte Tesla-Fahrer trotz des starken Regens wohl besser gelassen. Bei der rechtlichen Beurteilung komme es nicht darauf an, was er mit der Beschäftigung mit Bildschirm statt Straße erreichen wollte, sondern nur darauf, dass eine zu lange Blick-Abwendung ordnungswidrig sei, urteilte das OLG. Das Amtsgericht sei korrekt davon ausgegangen, dass sich der Unfall mit mehr Aufmerksamkeit für die Straße hätte verhindern lassen.

Urteil bringt Tesla-Fahrer in Zwickmühle

Offenbar zum ersten Mal hatte mit Karlsruhe jetzt ein OLG einen derartigen Tesla-Fall vorliegen – mit der zunehmenden Verbreitung von Touchscreens in Elektro- und anderen Autos könnten es mehr werden. Ebenso könnte ein anderes OLG zu einer anderen Ansicht kommen. Einstweilen aber stecken Fahrer von Tesla Model 3 (Model S und X haben noch einen Dreh-Regler) in einer Zwickmühle: Wenn sie bei schlechter Sicht das Scheibenwischer-Intervall verstellen wollen, was ja dringend erforderlich sein kann, laufen sie Gefahr, dafür bestraft zu werden.

Dass in diesem Fall ein Fahrverbot gegen den Fahrer des Tesla Model 3 verhängt wurde, hängt allerdings damit zusammen, dass er das Zeichen und Bäume beschädigte – für diesen Fall sieht der Bußgeld-Katalog 200 Euro, einen Punkt in Flensburg und einen Monat ohne Führerschein vor. Bei einer Gefährdung anderer durch Beschäftigung mit Elektronik, bei Tesla nach dem OLG jetzt also auch dem Touchscreen, droht ebenfalls ein Punkt mit Fahrverbot, und wenn weder Gefährdung noch Fremdschaden vorliegen 100 Euro Bußgeld.

Anzeige
Die mobile Version verlassen