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Deja-Vu bei Giga Berlin: Gericht stoppt erneut Rodungsarbeiten für deutsche Tesla-Fabrik

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Bild: Rodung für Tesla Anfang Dezember (Foto: @gigafactory_4)

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Ende November erlaubte das Brandenburger Landesumweltamt Tesla in einer Vorab-Genehmigung die Rodung von weiteren rund 80 Hektar Bäumen auf dem Gelände für seine europäische Gigafactory in Grünheide bei Berlin. Wie bei der ersten Rodung in diesem Januar verlor Tesla anschließend keine Zeit und ließ die bereits wartenden schweren Baumernte-Maschinen anrücken. Doch ebenfalls wie Anfang dieses Jahres werden die Arbeiten durch eine Klage von Naturschutz-Verbänden jetzt erst einmal verzögert.

Verbände stoppen Tesla-Rodung

Das berichtete am Dienstag die Berliner Zeitung Tagesspiegel unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder. Mit einer Zwischenverfügung habe das Gericht einen vorläufigen Stopp der vergangene Woche begonnenen Arbeiten für Tesla angeordnet, hieß es dazu. Der schnelle Beschluss solle sicherstellen, dass die Rodung, die laut Beobachtern schnell voranschritt, vor der endgültigen Entscheidung schon abgeschlossen ist.

Den Eilantrag auf einen vorläufigen Stopp der Tesla-Rodung hatten die Brandenburger Landesverbände von Naturschutzbund und Grüner Liga gestellt, wie die Organisationen am Montag mitteilten. Mit der Vorab-Genehmigung des Landes seien „diverse artenschutzrechtliche Vorschriften“ missachtet worden, erklärten sie. Tesla könne und dürfe nicht über dem Gesetz stehen. Laut Beobachtern waren am Dienstag zunächst keine Baumarbeiten mehr auf dem Tesla-Gelände zu sehen.

Das Land hatte mit der Klage bereits gerechnet, denn zuvor hatten die Verbände nach Aussagen in einer Ausschuss-Sitzung des Parlaments von vergangener Woche schon Widerspruch gegen Rodungsgenehmigung für Tesla eingelegt. Diesem gab das Landesumweltamt offenbar nicht statt, sodass am Montag die Klage folgte. Brandenburgs Umweltminister zeigte sich allerdings schon in der Sitzung optimistisch, dass die Vorab-Erlaubnis auch vor Gericht Bestand haben werde. Denn für das gesamtes Tesla-Projekt gebe es nach wie vor eine „positive Genehmigungsprognose“.

Ähnlicher Vorgang in diesem Februar

Insofern ist der jetzt verfügte vorläufige Stopp voraussichtlich tatsächlich nur vorläufig. Denn schon in diesem Februar hatte es einen ganz ähnlichen Vorgang gegeben: Ebenfalls die Grüne Liga Brandenburg sowie der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern klagten gegen die Vorab-Genehmigung für die Rodung der ersten gut 90 Hektar für Tesla. In der ersten Instanz scheiterten sie mit ihrem Eilantrag, doch das Oberverwaltungsgericht verhängte wie jetzt das Verwaltungsgericht ebenfalls einen vorläufigen Rodungsstopp. In der endgültigen Entscheidung wies das OVG den Antrag aber ab, sodass Tesla die Arbeiten fortsetzen konnte.

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