Bild: Tesla (Symbolfoto)
Vor Gericht hat Tesla gewonnen: Der deutsche Verein Wettbewerbszentrale wollte dem Unternehmen die Bezeichnung Autopilot und einige Beschreibungen dazu verbieten lassen, weil sie seiner Ansicht nach irreführend waren, doch nach einer Niederlage in der ersten Instanz gab das Oberlandesgericht München Tesla weitestgehend Recht, und in diesem Juli machte der BGH dieses Urteil endgültig. An einer anderen Front aber gibt es weiter Autopilot-Probleme: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Tesla bereits zu einer Einschränkung gezwungen und jetzt „weitere Abhilfe-Maßnahmen“ angekündigt.
KBA deutet Vorgehen gegen Tesla an
In diesem Mai deutete sich bereits an, dass europäische Behörden Tesla Autopilot-Probleme machen würden, denn damals wurden kurzfristig Auslieferungen an Kunden mit bestellter EAP- oder FSD-Option verschoben. Beides sind Erweiterungen des Autopilot-Systems in Richtung von mehr Selbstständigkeit. Unter anderem enthalten sie die Funktion „Mit Autopilot Navigieren“ (NoA), die Autobahn-Wechsel ohne Eingreifen der Person am Steuer ermöglicht. Deren Überprüfung soll vom KBA ausgegangen sein und führte zu einem Update im Juni, mit dem die Funktion auch bei bestehenden Tesla-Besitzern in ganz Europa beschnitten wurde.
Allerdings scheint das für das KBA noch nicht alles gewesen zu sein. Laut einem Sprecher der Behörde wurden beim Autopilot-System „Auffälligkeiten“ festgestellt, die von Tesla mittlerweile „zum Teil“ behoben seien, berichtete am Freitag das Magazin Wirtschaftswoche. Damit dürfte das NoA-Update gemeint sein, das dafür sorgte, dass man wie jeden Spur-Wechsel durch das System auch das Abfahren an einem Autobahn-Kreuz mit dem Blinker-Hebel bestätigen muss. Doch der Sprecher soll auch explizit „weitere Abhilfe-Maßnahmen“ erwähnt haben, die sich noch in der Erprobung und Absicherung befinden.
Auf welche Autopilot-Aspekte sich diese beziehen, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Bedenken dürften aber weniger gravierend sein als bei der Funktion für Autobahn-Wechsel, die neue Auslieferungen vorübergehend unmöglich machte. Zudem schrieb Tesla in den Software-Hinweisen zu dem Update, dass der Auslöser dafür ein Rückruf gewesen sei. Die Wirtschaftswoche erwähnt, dass sich das KBA zuvor nicht einverstanden mit der Tesla-Praxis in Nordamerika zeigte, nur ausgewählten Testern die Beta-Software FSD zur Verfügung zu stellen. Aber in Europa hat dieser Test noch nicht begonnen und scheint auch nicht bevorzustehen, sodass auch keine Behörde dagegen vorgehen müsste.
Autopilot-System freiwillig ohne Radar
Insofern bleibt zunächst offen, welche weiteren Autopilot-Bedenken und welche Abhilfen dagegen das KBA im Sinn hat. Eine andere Beschneidung aber hat Tesla Kunden in aller Welt zuletzt wohl vollkommen freiwillig geschickt. Mit der Fahrzeug-Software 20.20.9 wurde das Autopilot-System auch bei schon ausgelieferten Fahrzeugen auf „vision only“ umgestellt – der anders als in neuen Teslas in früheren noch verbaute Radar-Sensor wird also deaktiviert. Laut Tesla-CEO Elon Musk reichen Kameras aus, um autonomes Fahren in den Griff zu bekommen, nach seiner aktuellen Prognose noch in diesem Jahr. Erst einmal aber bedeutet der Radar-Verzicht, dass automatisches Autopilot-Lenken vorerst nur noch bis 140 km/h statt vorher 150 km/h möglich ist.