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Minister hofft auf „zeitnahe Entscheidung“ von OVG zu Rodung für Tesla-Gigafactory

Prof. Dr. Jörg Steinbach Wirtschaftsminister Land Brandenburg

Jörg Steinbach (Foto: Wirtschaftsministerium Brandenburg/Till Bode)

Bild: Jörg Steinbach (Foto: Wirtschaftsministerium Brandenburg/Till Bode)

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Mit einer vorläufigen Verfügung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Samstagabend die Rodungsarbeiten für die Gigafactory von Tesla in Grünheide (Giga Berlin) gestoppt. Abhängig davon, wie viel Zeit sich das Gericht für seine endgültige Entscheidung über die Anträge von Naturschützern nimmt, könnte dadurch der Zeitplan für die Fabrik – oder sogar das gesamte Projekt – ins Wanken geraten. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte jedoch am Sonntag auf Twitter, er hoffe auf eine „zeitnahe Entscheidung“ des OVG.

Dienstleister im Auftrag von Tesla hatten am Donnerstag nach einer Genehmigung durch das brandenburgische Landesamt für Umwelt mit dem Roden von gut 90 Hektar der 300 Hektar Kiefern begonnen, die auf dem Gelände für die deutsche Gigafactory stehen. Gegen diese Genehmigung reichten zwei Umweltverbände am Freitag Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder ein, die noch am selben Tag abgewiesen wurden. Mindestens einer von ihnen – die Grüne Liga – legte dagegen Beschwerde beim OVG ein, die dann zur Unterbrechung der Rodung am Samstagabend führte.

Die Begründung des Gerichts dafür war auf dessen Internet-Seite am Sonntag nicht zu finden, wurde aber im Forum Tesla Fahrer und Freunde (TFF) veröffentlicht. Ihr ist zu entnehmen, dass die restliche Rodung der 90 Hektar Kiefern in Grünheide durch Tesla innerhalb von drei Tagen zu erledigen wäre. Für das OVG bedeutet dies, dass eine Unterbrechung der Arbeiten, während es über die von den Gigafactory-Gegnern vorgebrachten Punkte entscheidet, für Tesla „keine vollendeten Tatsachen“ schafft. Andererseits werde so verhindert, „dass die unmittelbare Fortsetzung der Rodungsarbeiten ihrerseits vollendete Tatsachen schafft“.

Offenbar hat das Gericht also vor, so rasch zu entscheiden, dass Tesla bei einer endgültigen Ablehnung der Naturschützer-Beschwerde noch genügend Zeit zum Roden vor spätestens Mitte März bleiben würde. Danach wären solche Arbeiten wegen der Vegetationsperiode bis zum Herbst verboten.

Wirtschaftsminister Steinbach hat dazu in der Vergangenheit erklärt, wenn die ersten Rodungen für die Gigafactory nicht rechtzeitig abgeschlossen würden, könne er nicht ausschließen, dass Tesla das Projekt in Brandenburg noch aufgibt. Nach früheren Informationen von teslamag.de aus gut informierten Kreisen gab es jedoch zumindest im Dezember 2019 keinen „Plan B“ für die europäische Gigafactory.

Wie Steinbach jetzt auf Twitter schrieb, hat das Gericht dem Landesumweltamt und Tesla Gelegenheit gegeben, bis Dienstagmittag Stellung zu nehmen – auch das spricht für eine relativ schnelle Vorgehensweise des Gerichts. Darauf werde selbstverständlich reagiert, erklärte der Minister – und dann setze man „auf eine zeitnahe Entscheidung OVG“.

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