Bild: Geplanter Groß-Ladepark am Kamener Kreuz (Foto: EnBW)
Nach dem Bundestag hat Ende Mai auch der Bundesrat den Entwurf für ein wichtiges Gesetz für die Elektroauto-Zukunft beschlossen. Die Vorschrift trägt den wenig attraktiven Namen „Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, lässt sich aber mit SchnellLG abkürzen und soll der Bezeichnung gemäß dafür sorgen, dass deutsche Elektroauto-Fahrer auf längeren Strecken keine Lade-Sorgen mehr haben müssen. Konkret bedeutet das: Die Bundesregierung legt sich darauf fest, dass alle 15-30 Kilometer eine Station mit schnellen Lademöglichkeiten steht, und selbst zu Stoßzeiten soll man dort maximal 15 Minuten auf einen freien Platz warten müssen.
Leitstelle für Elektroauto-Infrastruktur
Angesichts des rapiden Supercharger-Ausbaus bei Tesla und von Elektroauto-Ladern für alle bei EnBW in Deutschland könnte man auf die Idee kommen, dass dieses Ziel bald durch rein private Initiativen erreicht wird. Aber Deutschland geht sozusagen auf Nummer Sicher und hat im November 2020 eine Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ins Leben gerufen, die für 1000 neue Lade-Standorte sorgen soll. Die Regeln im SchnellLG schaffen laut dem Verkehrsministerium jetzt die konkrete Rechtsgrundlage dafür.
Ihre Vorstellung von geeigneten Elektroauto-Standorten hatte die Nationale Leitstelle schon zu ihrem offiziellen Start im vergangenen November geschildert. Im Grunde sollen sie so einfach zu benutzen sein wie die Supercharger von Tesla, aber zusätzlich etwas „schicker“, erläuterte der Leitstellen-Leiter auf der Grundlage von Befragungen. Die Organisation baut und betreibt die Ladestellen nicht selbst, sondern vergibt Bündel aus kommerziell attraktiven und weniger attraktiven Standorten an private Unternehmen, die Vorgaben dazu beachten müssen. So soll wie bislang nur an wenigen Tesla-Superchargern eine Überdachung Standard sein.
Max. 15 Minuten Warten auf Ladesäule
Im jetzt passierten Entwurf für das SchnellLG selbst wird lediglich neu definiert, dass die geforderte Flächendeckung erreicht ist, wenn bundesweit alle Strecken ohne erhebliche Lade-Umwege zurückgelegt werden können. Das bedeutet laut der Begründung, dass innerhalb von maximal 10 Minuten für jeden ein Ladepunkt mit mindestens 150 Kilowatt Leistung erreicht sein muss. Zweitens ist „Bedarfsdeckung“ gegeben, wenn keine „unzumutbaren“ Wartezeiten auf eine freie Säule auftreten. Laut der Begründung sind im Normalfall höchstens 5 Minuten hinzunehmen und in Ferien oder Stoßzeiten bis zu 15 Minuten.
Mit dieser doppelten Vorgabe kann sich die Leitstelle also jetzt an die konkrete Planung machen. Laut dem Verkehrsministerium soll die Ausschreibung in diesem Sommer starten. Als Zieldatum für das Erreichen der flächendeckenden 1000 Stationen nannte Minister Andreas Scheuer das Jahr 2023. Nach dem Entwurf muss sein Haus im Juli 2024 erstmals einen Bericht über die bis dahin erreichten Fortschritte vorlegen.