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BAFA nimmt Model 3 in Umweltbonus-Förderliste auf

23. Januar 2019 | 25 Kommentare

Tesla-Model-3-Umweltbonus

Bild: Tesla

Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Model 3 diese Woche in seine Liste förderwürdiger Elektroautos aufgenommen. Damit ist die letzte Hürde für den „Umweltbonus“ genommen. Die Maßnahme war der Behörde sogar einen eigenen Tweet wert:

Ab sofort ist das @Tesla Model 3 auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge für den #Umweltbonus: https://t.co/mhuCSgHyjd #Elektromobilität

— BAFA Bund (@BAFA_Bund) January 22, 2019

Der auch als Elektroauto-Kaufprämie bekannte Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte vom Bund und dem Hersteller finanziert. Tesla weist seinen Anteil bereits seit dem Start des Online-Konfigurators für das Model 3 Ende 2018 aus. Antragsberechtigt für den Umweltbonus sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Konkret wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos, Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs oder Wasserstoff-Stromers gefördert. Es muss sich dabei um ein erstmalig in Deutschland zugelassenes Neufahrzeug mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 Euro handeln. Der Bundesanteil am Umweltbonus für batteriebetriebene Autos beträgt 2000 Euro, Tesla steuert 2000 Euro (netto) bei.

Der Umweltbonus läuft nach aktuellem Stand in knapp einem halben Jahr aus. Die Mittel der im Mai 2016 gestarteten Fördermaßnahme sind noch lange nicht ausgeschöpft, eine Verlängerung oder Neuauflage gilt daher als wahrscheinlich. Für die Beantragung des Umweltbonus stellt das BAFA ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren:

1. Stufe (Antrag)

  • Mit dem elektronischen Antrag ist der Kauf- bzw. Leasingvertrag hochzuladen
  • Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid
  • Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss das Neufahrzeug zugelassen sein

2. Stufe (Verwendungsnachweis)

  • Im elektronischen Verwendungsnachweis-Verfahren ist die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen
  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils des Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers
  • Zwischen dem Zugang des Zuwendungsbescheids und dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dürfen maximal zehn Monate vergehen

Hier geht es zur offiziellen BAFA-Themenseite für E-Mobilität mit weiteren Informationen.

Passend dazu

Tags: Model 3, Prämie, Tesla

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