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„Tests, kein Probebetrieb“: Tesla darf Anlagen in deutscher Gigafactory vorab laufen lassen

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Bild: Gigafactory-Bau im April 2021 (Foto: Tesla)

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Ob Tesla tatsächlich schon die neuen Anträge für seine Gigafactory in Grünheide bei Berlin einschließlich Batterie-Produktion fertiggestellt hat, wie am Montag berichtet wurde, blieb am Dienstag zunächst offen – dem brandenburgischen Landesamt für Umwelt lagen sie jedenfalls noch nicht vor, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums teslamag.de auf Anfrage mitteilte. Aber dafür kamen aus dem Ministerium am Nachmittag andere interessante Neuigkeiten zu Tesla: Das Umweltamt habe vorab funktionale Prüfungen von Anlagen in mehreren Bereichen der neuen Elektroauto-Fabrik genehmigt, hieß es in einer Mitteilung.

Tesla-Tests, aber kein Probebetrieb

Konkret geht es dabei um Prüfungen „der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackierei, Gießerei und des Karosseriebaus“, informierte das Umweltministerium. Dabei sind auch schon „Funktionstests von Maschinen, Apparaten, Behältern und Brennern“ zulässig. Tesla darf also die Anlagen im Inneren der Fabrik, die seit einigen Wochen auf der Grundlage anderer Vorab-Genehmigungen installiert werden, testweise schon zur Produktion nutzen. Allerdings handelt es sich dabei laut dem Ministerium nicht um einen Probebetrieb, „da keine später verwendungsfähigen Werkstücke produziert werden“.

Aktualisierung: Der lokale Beobachter @gigafactory_4 hat den gesamten Text der neuesten Vorab-Genehmigung veröffentlicht. Er schätzte sie als sehr bedeutenden Schritt ein – und tatsächlich spricht sie dafür, dass große Teile der Tesla-Fabrik schon darauf warten, in Betrieb genommen zu werden. Unter anderem darf Tesla laut dem Dokument jetzt bis zu 50 Tonnen Aluminium in zwei Schmelzöfen einschmelzen und es in seinen Giga-Pressen für die testweise Produktion von Teilen „für den vorderen und für den hinteren Fahrzeugunterboden“ nutzen. Im Karosserie-Bereich dürfen außerdem „214 gefügte Karosseriegerippe“ gebaut werden.

Wie das Umweltministerium am Dienstag weiter erklärte, ist Tesla nur die „Erprobung der Betriebstüchtigkeit von Anlagen“ erlaubt worden. Derartige Zulassungen seien von Paragraph 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausdrücklich gedeckt. Ein vor kurzem vorgelegtes Zweit-Gutachten zu möglichen Störfällen in der Tesla-Fabrik stehe dem nicht entgegen, weil bei den jetzt genehmigten Funktionstests nur geringe Mengen wassergefährdender und störfallrelevanter Stoffe eingesetzt würden. Außerdem sei die Genehmigung mit Auflagen zum Schutz des Grundwassers verbunden, und die Tests müssen sachverständig begleitet werden.

Zieht Giga Berlin mit Texas gleich?

Vergangene Woche hatte der Geschäftsführer der Bau-Firma Goldbeck Group auf LinkedIn die Abnahme des Tesla-Rohbaus in Grünheide bekannt gegeben, und das Brandenburger Umweltamt erteilte eine weitere Vorab-Genehmigung für die Installation weiterer Schornsteine auf den Gebäude-Dächern. Außerdem darf Tesla seitdem in den meisten Bereichen der Gigafactory rund um die Uhr und zum Teil auch sonntags Anlagen installieren lassen. Wenn jetzt probehalber auch erste Teile produziert werden dürfen, könnte das deutsche Gigafactory-Projekt zeitlich annähernd wieder mit dem später gestarteten in Texas gleichziehen: Dort wurden schon viele der neuen Druckguss-Elemente für die Front des Model Y gesichtet.

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