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Urteil in Österreich: Tesla muss Entschädigung für 90er-Akkus und Bildschirm-Ränder zahlen

Bild: Tesla

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Ein Tesla-Besitzer in Österreich hat wegen Mängeln in seinem Model S 90D ein Urteil erstritten, das nach seinen Angaben auch allen anderen Betroffenen zumindest im selben Land einen einfachen Weg zu Entschädigungen eröffnet. Geklagt hatte er unter anderem wegen der Kapazität des Akkus in seinem Tesla: Die Modell-Bezeichnung spricht für 90 Kilowattstunden, wie es beim Kauf auch auf der Website und im Bestellvertrag gestanden haben soll. Der wahre Wert liegt aber eher bei etwa 84 Kilowattstunden, und wegen dieser Diskrepanz wurden dem Kläger jetzt 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Tesla bot vor Urteil mehr Geld

Er hätte auch deutlich mehr bekommen können, schrieb der Kläger teslamag.de zu dem Prozess, über den zuvor nur die österreichische Zeitung Die Presse berichtet hatte: Tesla habe ihm in einem Vergleich etwa 20.000 Euro angeboten, „wenn ich nie wieder darüber spreche“, also verbunden mit einer Schweigevereinbarung. Das habe er aber nicht gewollt, weil er weitere Besitzer von Model S kenne, die von Tesla „verarscht“ worden seien. Das Urteil schaffe für Österreicher jetzt die Möglichkeit, mit einem einfachen Anwaltsbrief ebenfalls 2000 Euro Entschädigung für zu wenig Kapazität ihres 90er-Akkus einzufordern.

Zusätzlich bekam der klagende Besitzer Schadenersatz für ein Problem zugesprochen, das anderen Besitzern älterer Teslas ebenfalls bekannt sein dürfte: Trotz eines Tauschs entstand auf dem zentralen Touchscreen seines Model S nach einiger Zeit eine Gelbfärbung des Randes. Dafür sah das Gericht eine Entschädigung von 500 Euro als angemessen an. Auch die können sich andere Tesla-Besitzer in Österreich laut dem Kläger jetzt holen, wenn sie dasselbe Problem haben. Bei einem dritten Punkt hatte er auf andere Weise Erfolg, wie er teslamag.de schrieb: Die Scheinwerfer seines Model S, deren Standlichter zum Vergilben neigten, seien kostenlos getauscht worden.

Der mit der Zahl 90 gekennzeichnete Tesla-Akku wurde im Sommer 2015 zunächst nur für die Performance-Versionen von Model S und Model X eingeführt (s. Foto oben) und knapp zwei Jahre später durch die 100er-Version ersetzt. Besonders viele davon dürfte es in Europa nicht geben – auf gewisse Weise ein Glück für Tesla, denn laut dem Kläger ist auch die Anerkennung seines Urteils in den meisten anderen EU-Ländern nur eine Formsache.

500 Euro für Bildschirm-Verfärbung

Das Problem mit den gelb werdenden Bildschirm-Rändern wiederum soll selbst bei frühen Model 3 noch auftreten, könnte also für Tesla eine größere Dimension haben. 2019 wurde eine UV-Behandlung zur Abhilfe eingeführt, die aber offenbar nur vorübergehend wirkt. Die Funktion des Touchscreens wird von dem Rand nicht beeinträchtigt, aber für den optischen Makel scheint man jetzt relativ leicht eine Entschädigung von 500 Euro bekommen zu können – in Österreich und vielleicht sogar der ganzen EU. Das Aktenzeichen für das österreichische Urteil lautet 39 Cg 28/20 x – 79.

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