In China hat Tesla vor kurzem versprochen, in dem Land gesammelte Daten nur dort zu speichern und auch sonst alle lokalen Vorschriften einzuhalten. In Deutschland dagegen trägt das Unternehmen zumindest dazu bei, dass Besitzer seiner Elektroautos Probleme mit Datenschutz-Aufpassern bekommen. Die zuständige Berliner Behörde soll Anfang März einen Tesla-Besitzer wegen der Nutzung des Wächter-Modus im öffentlichen Raum verwarnt haben. Auf Anfrage von teslamag.de bestätigte eine Sprecherin diesen Fall und drohte für mögliche weitere Verstöße Bußgelder an. Zugleich nannte sie eine Möglichkeit, wie die Tesla-Kameras beim Parken in Zukunft rechtskonform wachen könnten.
Behörde prüfte mehrere Tesla-Fälle
Tesla hat die Wächter- oder auf Englisch Sentry-Funktion Anfang 2019 eingeführt, um zur Aufklärung von Diebstählen aus dem Innenraum seiner Elektroautos beizutragen: Die Außen-Kameras filmen durchgehend die Umgebung, und bei starker Annäherung oder Erschütterungen werden die letzten Minuten nicht wie sonst in einer Schleife überschrieben, sondern als Clip gespeichert. Mit Hilfe des Wächters wurden seitdem viele der damit anvisierten Fälle aufgeklärt und zusätzlich viele Zerstörungen an Teslas oder auch andere kriminelle Akte im Umfeld.
Das zeigt den Nutzen des Systems, doch der ändert nichts daran, dass der Tesla-Wächter jedenfalls nach Einschätzung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit gegen geltendes europäisches Recht verstößt. Davon berichtete Anfang März die Elektroauto-Vermietung nextmove: Ein Tesla-Besitzer in der Hauptstadt habe Post von der Behörde bekommen, in der es hieß, ein dauerhafter anlassloser Betrieb der Kameras sei datenschutzrechtlich unzulässig.
Man habe bereits mehrere Fälle von Teslas mit aktiviertem Wächter-Modus geprüft, erklärte eine Sprecherin der Berliner Datenschutz-Beauftragten Ende März auf Anfrage von teslamag.de zu dem Bericht. Dass ein Warn-Schreiben verschickt wurde, bestätigte sie nicht direkt, informierte aber, „noch“ sei wegen der Nutzung der Funktion kein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. In dem Brief an den Tesla-Besitzer hatte die Behörde laut nextmove erklärt, sie gehe davon aus, dass er die Datenschutz-Regeln in Zukunft beachten werde.
Nicht vereinbar ist der Tesla-Wächter laut der Sprecherin mit Artikel 6, Absatz 1f der Datenschutz-Grundverordnung der EU. Der regelt, dass Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur „Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist und keine Daten-Grundrechte davon betroffener Personen überwiegen. Ob das so ist, müsse stets im Einzelfall abgewogen werden, erklärte die Berliner Behörden-Vertreterin.
Vorschlag für rechtssicheren Wächter-Modus
In den geprüften Fällen habe es das berechtigte Interesse zwar gegeben, aber keine Anhaltspunkte dafür, dass für das Verhindern von Tesla-Diebstahl oder -Beschädigung die „Datenerhebung in Dauerschleife“ wirklich erforderlich war. Zumindest ein Diebstahl lasse sich zudem ganz ohne Kameras verhindern, nämlich mit einer normalen Auto-Alarmanlage. Grundsätzlich könne deshalb ein Bußgeld wegen der Wächter-Nutzung verhängt werden, erklärte die Sprecherin weiter, was bislang aber noch nicht geschehen sei. Die Behörde dürfte es also vorerst bei weiteren Warnungen belassen haben. Im Zweifelsfall würde sich die Höhe möglicher Bußgelder nach ihren Angaben nach dem Einkommen des Verstoßenden und weiteren Faktoren richten.
Auch einen Vorschlag für eine rechtskonforme Nutzung des Wächter-Modus im EU-Rechtsraum lieferte die Sprecherin in ihrer Antwort – und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass er „bei Tesla in Erwägung gezogen wird“. Um dem Schutz-Zweck der Funktion gerecht zu werden, würde genügen, wenn die Tesla-Kameras erst dann aktiviert werden, wenn eine Erschütterung am Auto registriert wird, erklärte sie. Auf diese Weise würde eine rechtssichere Wächter-Nutzung möglich werden. Für eine solche Umprogrammierung des Wächter-Systems seien aber nicht die einzelnen Besitzer gefragt, sondern Tesla selbst.