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Neuer Supercharger in Deutschland: „Nur für Teslafahrer während des Ladevorgangs zugänglich“

14. März 2018 | 41 Kommentare

Im deutschsprachigen TFF-Forum wird seit einigen Tagen über einen neu errichteten Supercharger-Standort in Beelitz, Brandenburg, diskutiert, der den ersten neuen Standort in Deutschland seit in Kraft treten der Ladesäulenverordnung darstellt. Aufgrund der Ladesäulenverordnung war es Tesla nicht möglich weitere Supercharger-Standorte zu bauen, da diese öffentlich zugänglich, aber nicht für alle Elektrofahrzeuge geeignet sind.

Mit dem neuen Standort in Beelitz präsentiert Tesla offenbar eine Lösung für dieses Problem: Und zwar wird mittels eines Schilds eindeutig definiert, wer Zugang zu den Superchargern erhält. Auf dem Schild ist zu lesen: „Nur für Teslafahrer während des Ladevorgangs zugänglich“.

Neuer Supercharger-Standort in Beelitz mit insgesamt 14 Supercharger. Bild mit Genehmigung von TFF-Nutzer JeanSho veröffentlicht.

Dieses Schild am neuen Supercharger-Standort in Beelitz könnte ausreichen, um ungehindert weiterhin Supercharger in Deutschland zu installieren. Denn in der Ladesäulenverordnung (PDF) ist unter anderem folgender Absatz zu lesen:

Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor.

Ob das ausreicht, muss schlussendlich die Bundesnetzagentur entscheiden, wenn sie den neuen Standort abnimmt. Interessanterweise hat Tesla jedoch eine weitere Vorrichtung geplant, die bald ebenfalls am neuen Supercharger-Standort aufgebaut wird: Eine Schranke mit Pin-Code. Dabei erhält man den Pin-Code auf dem Display im Tesla angezeigt, wenn man den Supercharger nutzen möchte. So wird definitiv eine exklusive Nutzung gewährleistet.

Unklar ist jedoch, ob die Schranke tatsächlich zur Einschränkung der Nutzer installiert wird oder lediglich Falschparker abhalten soll, die Lademöglichkeit zu blockieren. Eine solche Einschränkung dürfte jedoch laut Verordnung nicht ausreichend sein:

Auch kann sich der Betreiber nicht den Anforderungen dieser Verordnung entziehen, indem er unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung wählt oder anderweitige Maßnahmen ergreift, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren.

Somit ist es tatsächlich das Informationsschild, welches dazu beitragen dürfte, dass Tesla weiterhin Supercharger in Deutschland aufstellen kann – und laut Tesla.com sind für 2018 mindestens fünf in Planung.

Passend dazu

Tags: Deutschland, Supercharger, Tesla

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