Bild: @gigafactory_4
Tesla darf die Rodung von rund 82 Hektar Bäumen auf dem Gelände für seine deutsche Gigafactory in Grünheide bei Berlin fortsetzen – jedenfalls weitgehend und nach einer Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht (OVG)Berlin-Brandenburg am Freitagabend veröffentlichte. Doch die Lage ist komplizierter: Am Donnerstag hatte das Land Brandenburg Tesla wegen einer noch nicht gestellten Rückbau-Sicherheit von 100 Millionen Euro ermahnt und eine Fortsetzung der Anfang Dezember vorab genehmigten Rodungsarbeiten untersagt, bis das Geld oder eine Bürgschaft eingegangen sind.
Tesla ließ zu spät Tiere einsammeln
Gegen die Erlaubnis zum Roden – wie alle bisherigen Genehmigungen für Tesla in Grünheide unter dem Vorbehalt, dass es beim Scheitern des Projekts rückgängig gemacht wird – hatten wie schon in diesem Februar Umweltverbände geklagt. Ebenfalls wie im Februar musste das OVG als zweite Instanz darüber entscheiden. Vergangenen Freitag verfügte es zunächst einen Stopp der Tesla-Arbeiten, damit sie nicht vor der eigentlichen Entscheidung abgeschlossen sind.
Und an diesem Freitag gab das OVG die Arbeiten wieder frei, jedenfalls zum größten Teil. Der zuständige Senat habe der Beschwerde der Verbände gegen das Urteil der Vorinstanz stattgegeben, heißt es zwar in einer Pressemitteilung. Untersagt werde die Rodung aber nur in „Randbereichen“ der zu rodenden Flächen, „insbesondere parallel zu Gleisanlagen“, weil dort Lebensräume von geschützten Zauneidechsen bestünden.
Tesla habe zwar Tiere einsammeln lassen, aber zu diesem Zeitpunkt hätten sich erwachsene Männchen wohl schon in ihren Winterquartieren befunden. Ein deutlich höheres Tötungsrisiko lasse sich somit im Rahmen des geführten Eilverfahrens nicht ausschließen, weshalb die Rand-Rodung verboten wurde, so das Gericht. Ebenso darf Tesla einen schmalen Streifen entlang der Autobahn nicht roden lassen, weil die Notwendigkeit dieser Maßnahme nicht ersichtlich sei.
Land will erst Sicherheitsleistung
Welchen Teil der geplanten gut 80 Hektar Rodung das Verbot betrifft, teilte das OVG nicht mit. Weil mehrfach von Rändern die Rede ist, dürfte es insgesamt aber nur um eine kleine Fläche gehen. Insofern könnte man von einem Erfolg von Tesla vor Gericht sprechen.
Vorerst nützt der aber wenig, denn nach einem Bericht hatte das Land Brandenburg zuvor die Fortsetzung der Ende November vorab erlaubten Rodung untersagt, bis die geforderte Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro für einen möglichen Rückbau eingegangen ist. Dies betrifft auch die wenige Tage später erteilte Vorab-Genehmigung für den Einbau der Lackieranlage in dem bereits weit vorangeschrittenen Gigafactory-Gebäude.
Bis 4. Januar hat Tesla vom Land noch Zeit bekommen, um die Sicherheit zu leisten – und wenn die beiden zuletzt erlaubten Arbeiten schon vorher fortgesetzt werden, will das Land die Genehmigungen dafür ganz widerrufen. Nach Meldungen über einen kompletten Bau-Stopp auf dem Gigafactory-Gelände am Freitag verwiesen lokale Beobachter darauf, dass dort durchaus noch Aktivität zu sehen war. Doch bevor Roden und Einbau der Lackier-Technik weitergehen können, muss die Sicherheitsleistung eintreffen – oder Tesla legt Widerspruch gegen den neuen Bescheid des Landes ein.